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30.12.2024

Strafverfahren: FDP für modernere Gestaltung

Die FDP-Fraktion hat den "Entwurf eines Gesetzes zur modernen und praxistauglichen Ausgestaltung des Strafverfahrens, zur Modernisierung der Zeugnisverweigerungsrechte in gerichtlichen Verfahren und zur Überarbeitung von Vermögensabschöpfung und Unterbringung im Jugendstrafrecht" (BT-Drs. 20/14258) vorgelegt.

Nach eigenem Bekunden will die Fraktion mit dem Entwurf "eine offene und kommunikative Verhandlungsführung im Strafverfahren" stärken. Dies diene der Verfahrensförderung und sei "eine eigentlich selbstverständliche Anforderung an eine sachgerechte Prozessleitung".

Ferner will die Fraktion die Zeugnisverweigerungsrechte für Angehörige in der Strafprozessordnung und in der Zivilprozessordnung grundlegend umgestalten. Mit den Änderungen sollen "moderne Formen des Zusammenlebens und der Familie" besser abgebildet werden.

Die vorgeschlagenen Änderungen im Jugendgerichtsgesetz beziehen sich beispielsweise auf die Anordnung einer Einziehung des Wertersatzes. Demnach soll ein Jugendgericht davon absehen können, um eine Entwicklungsgefährdung des betroffenen Jugendlichen zu vermeiden.

Deutscher Bundestag, PM vom 27.12.2024