Steuertipp: Umsatzsteuer - Auch eine Tarifoptimierung ist für einen Versicherungsmakler frei
Grundsätzlich ist es so, dass Umsätze aus der Tätigkeit als Versicherungsvertreter und -makler umsatzsteuerfrei sind. Das gilt auch dann, wenn ein Makler einen bestehenden Vertrag (hier ging es um eine private Krankenversicherung) optimiert, also keinen Wechsel in eine andere Police vermittelt. Auch darin könne ein "Zusammenbringen" von Kunden und Versicherung zu sehen sein. Wäre nur der Abschluss eines neuen Vertrages bei einem anderen Versicherer steuerfrei, so würde eine derartige Optimierung bestehender Verträge umsatzsteuerrechtlich benachteiligt. Der Makler darf die Rechnung für seine Tätigkeit ohne Umsatzsteuer ausstellen. (FG Hamburg, 6 K 86/22) - vom 16.02.2023
Rechtstipp: Arbeitsrecht - Headhunter-Kosten gehen auf Arbeitgebers Deckel
Hat ein Headhunter eine Provision für die Vermittlung eines Arbeitnehmers erhalten (hier: 4.500 €), so kann der Arbeitgeber, der den Personaldienstleister engagiert hatte, nicht einen Teil der Vermittlungsgebühren vom Arbeitnehmer erstattet verlangen, wenn der Mitarbeiter bereits nach zwei Monaten innerhalb der Probezeit fristgerecht schon wieder kündigt. Das gelte auch dann, wenn das im Arbeitsvertrag so unterschrieben worden ist. (Dort stand, dass „Arbeitnehmer verpflichtet seien, dem Arbeitgeber die gezahlte Vermittlungsprovision zu erstatten, wenn das Arbeitsverhältnis nicht über 14 Monate hinaus fortbesteht und das vom Arbeitnehmer ausgeht. Eine solche „Abwälzungsklausel“ benachteiligt die Arbeitnehmer „entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen“. Arbeitgeber haben „grundsätzlich das unternehmerische Risiko dafür zu tragen, dass sich von ihm getätigte finanzielle Aufwendungen für die Personalbeschaffung „lohnen“. Andernfalls liege eine Beeinträchtigung der Arbeitnehmer auf das Recht zur freien Berufswahl vor. (BAG, 1 AZR 265/22)