Rechtstipp: Künstlersozialversicherung - Auch ein Vermittler kann "darbieten"
Vermittelt ein Unternehmen künstlerische Werke an Streaming-Portale, so werden auch für diese Vermittlungen Künstlersozialabgaben fällig. Auch solche Aggregatoren sind Teil der künstlerischen Verwertungskette – und damit abgabepflichtig. Die Deutsche Rentenversicherung Bund kann - nach einer Betriebsprüfung - die Abgabepflicht rückwirkend feststellen und die Beiträge einfordern. Das Argument, lediglich als »zwischengeschaltete technische Dienstleisterin« zu wirken und nicht auf die Darbietung künstlerischer Werke ausgerichtet zu sein, zog nicht. Denn die Tätigkeit bestehe im Kern darin, dafür zu sorgen, dass Musik und begleitende Inhalte überhaupt digital veröffentlicht werden können. Und das gilt als Darbietung künstlerischer Werke. (LSG Berlin-Brandenburg, L 1 KR 367/23) - vom 11.02.2026
Steuertipp: Länder haben keine Einwände gegen Steuerabkommen mit Albanien
Der Bundesrat hat keine Einwände gegen die Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Albanien. Dies teilt die Bundesregierung in einer Unterrichtung (BT-Drs. 21/8685) mit. Der Bundesrat habe in seiner Sitzung am 16.10.2026 beschlossen, keine Einwände gegen den Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 09.06.2026 zur Änderung des Abkommens vom 06.04.2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Albanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BT-Drs. 21/8244) zu erheben. (Deutscher Bundestag, PM vom 20.10.2026)