Tipp des Tages

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Rechtstipp: Verwaltungsrecht - Das Mitführen von Alltagsmessern darf nicht verboten werden

Auch wenn ein 18-jähriger Mann an mehreren Straftaten mit Messern beteiligt war, kann ihm nicht per Verbot durch die Polizei das Mitführen von Messern untersagt werden. Eine solche Verbotsverfügung ist rechtswidrig, da sich das Verbot, soweit es sich auf Messer aller Art, also auch Alltagsmesser bezieht, nicht auf die landespolizeiliche Generalklausel der Gefahrenabwehr gestützt werden kann. es müsse das aktuelle Waffenrecht angewendet werden. Dieses sei nur durch den Bundesgesetzgebers »nachzubessern«. (VwG Düsseldorf, 18 K 4465/25) – vom 24.09.2025

Steuertipp: Auch private Gutachten können eine kürzere Nutzungsdauer belegen

Auch private Sachverständigengutachten können als Grundlage für die Schätzung einer verkürzten tatsächlichen Restnutzungsdauer von Gebäuden sein. Bei einer verkürzten Nutzungsdauer kann die Immobilie schneller und mit höheren Beträgen steuerlich abgeschrieben werden. Das Gesetz verlange nicht, dass der Nachweis durch ein Gutachten eines in bestimmter Weise qualifizierten Sachverständigen zu bringen ist. Allein der Umstand, dass der Gutachter weder über eine gesonderte Zertifizierung verfügt noch öffentlich bestellt oder vereidigt ist, führt nicht dazu, dass die Ausführungen nicht tauglich sind. (FG Hamburg, 3 K 60/23 - vom 01.04.2025