Tipp des Tages

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Steuertipp: Keine Zahlungspflicht für Steuerschulden bei ungeklärter Erbfolge

Erben müssen die Steuerschulden des Verstorbenen begleichen. Das Finanzgericht Münster entschied, dass potenzielle Erben jedoch nicht zur Zahlung herangezogen werden können, solange die Erbeneigenschaft ungeklärt ist. Im Fall ging es um Kfz-Steuerschulden der Verstorbenen, die das Hauptzollamt von den Enkeltöchtern einforderte. Da die Erbfolge noch nicht geklärt war, setzte das Gericht die Vollziehung der Steuerbescheide aus. Die Forderung müsste sich gegen den Nachlasspfleger richten, bis die Erben feststehen (FG Münster, 18.6.2024, 2 V 693/24 Kfz).

Rechtstipp: Bei Roulette-Reisen dürfen Infos sehr spät kommen

Kauft ein Mann bei einem Reiseveranstalter eine so genannte Roulette-Reise, die ihn für 15 Tage pauschal auf eine 5 Sterne-Tour nach Lykien (in Griechenland) bringt sowie im Rahmen einer Verlängerungswoche an die Türkische Riviera bringt, so darf der Kunde nicht mit der Begleichung der kompletten Zahlung warten, bis ihm genaue Informationen zu Zeiten und Hotels vorliegen. Hat er von den insgesamt verlangten 580 Euro lediglich knapp 140 Euro angezahlt, und weiß er nur, an welchem Tag er von welchen Flughafen aus startet, so reicht das für eine solche »Glücksreise« aus. Ist ihm bekannt, dass diese Informationen mit den Reiseunterlagen »8 bis 10 Tage« vor Abflug kommen, so darf der Veranstalter den Reisevertrag 11 Tage vor geplantem Beginn kündigen und eine Stornorechnung schicken. Bei solchen sehr günstigen Reisen und aufgrund der schon fixierten Eckdaten seien die späten Informationen hinzunehmen und noch »rechtzeitig«. Bei derartigen Fortuna-, Joker-, Glücks- oder Roulettereise sei es üblich, dass für wenig Geld nur das Reiseziel bekannt sei. (AmG München, 191 C 12742/24) - vom 21.03.2024