Tipp des Tages

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Rechtstipp: Nachbarrecht - Wird nicht ausreichend widerlegt, gilt die Tat als erwiesen

Hat eine Bewohnerin eines Mehrfamilienhauses in einem Beet vor dem Haus einen circa 30 Zentimeter großen Deko-Hasen aufgestellt, dem kurz danach der Kopf fehlte und sagt ein Zeuge aus, dass eine andere Bewohnerin des Hauses die Hasenfigur »mehrere Sekunden berührt hat«, so muss diese Schadenersatz leisten (hier ging es um 20 €). Kann sie die Zeugenaussage nicht widerlegen, sondern führt sie zu ihrer Verteidigung lediglich an, der Zeuge (auch ein Nachbar) mache »immer wieder Lärm, um ihre Katzen zu erschrecken«, die sie versucht habe, einzufangen, so reicht das nicht. Sagt sie weiter aus, dass es »Sache des Nachbarn« sei, wenn es bei dem Versuch, die Katzen einzufangen, »zu einem Kontakt mit dem Hasen gekommen sein sollte«, so wird die Beschädigung nicht eindeutig in Frage gestellt. (AmG München, 172 C 23447/24) - vom 02.01.2025

Steuertipp: Umsatzsteuer - Bundesrat fordert Rechtssicherheit für Sportvereine

Der Bundesrat hat am 12.06.2026 die Bundesregierung aufgefordert, das Umsatzsteuerrecht für Sportvereine klarer zu regeln. Ziel ist eine unionsrechtskonforme, praxisnahe Gesetzesänderung, die die Steuerfreiheit von Mitgliedsbeiträgen eindeutig festlegt und insbesondere ehrenamtlich geführten Vereinen Rechtssicherheit bietet. Hintergrund ist, dass die bisherige Verwaltungspraxis laut BFH-Urteil vom 13.11.2025 nicht dem Unionsrecht entspricht und für Vereine große Unsicherheit bedeutet. Eine Neuregelung soll zusätzliche Steuerlasten für gemeinnützige Sportvereine vermeiden und durch Übergangsregelungen bestehende Investitionen schützen. Ob und wann die Bundesregierung aktiv wird, ist offen. (BR-Drucks. 361/26 vom 10.6.2026)