Tipp des Tages

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Rechtstipp: Wer auf Spenden oder Trinkgelder setzt, der handelt gewerblich

Bietet ein Rikscha-Fahrer (hier in München) regelmäßig Touren für Touristen an, ohne eine Gewerbegenehmigung zu besitzen, so muss er auch dann ein Bußgeld zahlen, wenn er angibt, die Fahrten gratis durchzuführen, weil er angeblich »einfach so« durch die Gegend fährt und bei Gelegenheit Leute mitnimmt, ohne dafür ein Entgelt zu verlangen. Steht er aber in Wahrheit (Zeugen sagen das glaubwürdig aus) regelmäßig mit einem Schild »Gratis« an einem beliebten Startplatz für Rikschafahrten (hier am Englischen Garten), so handelt er gewerblich. Denn für eine Gewerblichkeit komme es nicht darauf ein, ob er bewusst Geld für die Fahrten verlange. Vielmehr sei maßgeblich, ob die Fahrten darauf ausgelegt sind, dauerhaft Einnahmen zu erzielen. Und das sei der Fall. Er erzielte nämlich unter dem Vorwand einer Gratis-Fahrt freiwillige Spenden oder Trinkgelder – und somit »Einnahmen«. (AmG München, 1111 OWi 238 Js 219698/23) - vom 05.08.2025

Steuertipp: Steuerbefreiung für Elektroautos soll verlängert werden

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes beschlossen. Dieser sieht eine Verlängerung der Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis 2035 vor. Mit der Neuregelung in § 3d Kraftfahrzeugsteuergesetz werden dem Bundesfinanzministerium (BMF) zufolge Neuzulassungen oder Umrüstungen bis Ende 2030 (bisher: Ende 2025) befreit. Die zehnjährige Steuerbefreiung gilt bis Ende 2035 (bisher: Ende 2030). Die Bürger sollen so bei der frühzeitigen Anschaffung eines Elektroautos entlastet werden. Im Jahr 2026 beträgt die Entlastung laut BMF insgesamt 50 Millionen Euro. Dieser Betrag steige in den darauffolgen Jahren auf bis zu 380 Millionen Euro im Jahr 2030 an. (Bundesfinanzministerium, PM vom 15.10.2025)