Tipp des Tages

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Steuertipp: Auch Fehler des Finanzamts können zur Änderung des Bescheids führen

Eine Änderung eines Steuerbescheids ist auch dann zulässig, wenn es bei der Übermittlung der Daten keinen Fehler vom Arbeitgeber oder der Krankasse gab (wonach auch bestandskräftige Bescheide nochmal »aufgemacht« werden dürfen), sondern der Fehler bei der Finanzbehörde lag. In dem konkreten Fall erhielt das Finanzamt vom ehemaligen Arbeitgeber des Ehemanns (der zusammen mit seiner Frau veranlagt wurde) elektronische Lohnsteuerbescheinigungen mit fehlerhaften Angaben, was zu einer falschen Berechnung der Steuerlast im ursprünglichen Steuerbescheid führte. Es ist erlaubt, Steuerbescheide zu korrigieren, wenn »von Dritten übermittelte Daten nicht korrekt berücksichtigt wurden« - unabhängig davon, ob der Fehler bei der Finanzbehörde lag. (BFH, IX R 20/23) - vom 20.02.2024

Rechtstipp: Auf die Malediven geht es nur mit erstmalig ausgestelltem Kinderreisepass

Hat eine Frau für sich und ihre zwei minderjährigen Kinder eine Pauschalreise auf die Malediven gebucht und wird dem siebenjährigen Sohn beim Check-In der Flug verweigert, weil die Mama für ihn einen "verlängerten" Kinderreisepass vorlegt, obwohl die Malediven nur erstmalig ausgestellte Kinderreisepässe akzeptieren, so kann die Frau keinen Schadenersatz gegen den Reiseveranstalter durchsetzen. Der Veranstalter hatte auf die zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Einreisebestimmungen aufmerksam gemacht, aber nicht über die Änderung bei den Kinderreisepässen informiert, die nach der Buchung stattfand (hier lagen zwischen Buchung und Abflug 9 Monate). Dennoch musste der Veranstalter die geforderten Gelder (hier unter anderem für eine Neubuchung für den Folgetag und für die Beschaffung des Reisepasses für den Sohn) nicht bezahlen. Die Frau hätte sich über die aktuell geltenden Regeln informieren müssen. (AmG München, 223 C 19445/23) - vom 27.07.2024