Steuertipp: Vorbehalte in einer Pensionszusage betreffen auch die Pensionsrückstellung
Kann eine Pensionsleistung oder -anwartschaft, die im Rahmen einer Pensionszusage vom Betrieb an die Mitarbeiter gerichtet ist, einseitig vom Arbeitgeber gemindert oder entzogen werden, so ist die von ihm eingerichtete Pensionsrückstellung steuerlich nicht anzuerkennen. Das hat zur Folge, dass der Gewinn des Betriebs erhöht ist und demnach darauf mehr Steuern zu zahlen sind. Nur, wenn solche Vorbehalte "ausdrücklich einen nach der arbeitsrechtlichen Rechtsprechung anerkannten, eng begrenzten Tatbestand normiere", die Pension also nur in extremen Ausnahmen gemindert werden darf, können sie steuerlich unschädlich sein. (BFH, IV R 21/19) - vom 08.12.2022
Rechtstipp: Innerstädtisch muss ein Hahn nachts schallisoliert untergebracht sein
Ist das Fenster einer Frau rund 20 Meter von dem Revier eines Hahns entfernt, der zwischen 3.00 Uhr und 6.00 Uhr morgens der Frau Schlaf raubt (hier legte die Dame ein detailliertes „Krähprotokoll“ vor), so muss das Tier in einem geschlossenen und schallisolierten Stall untergebracht werden. Das gelte jedenfalls für die Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr – und auch nur in einem innerstädtischen Wohngebiet. Die nächtliche Störung durch den krähenden Hahn stellt einen Verstoß gegen das Landesimmissionsschutzgesetz dar, welches die Nachtruhe vor erheblichem Lärm schützt. Auch Tiere sind so zu halten, dass niemand durch die Immissionen von ihnen unzumutbar belästigt wird. (VwG Frankfurt am Main, 5 L 270/22)