Rechtstipp: Vielfältige Ampelmännchen dürfen leuchten
Hat eine Stadt Fußgängerampeln mit Motiven von gleichgeschlechtlichen Paaren installiert, so kann ein Mann nicht verlangen, dass diese wieder gegen herkömmliche Motive ausgetauscht werden. Gibt es neben den Motiven lesbischer und schwuler Paare auch weiterhin heterosexuelle Paare, so sei »überhaupt nicht erkennbar«, dass er in seinen Rechten verletzt werde, etwa in Fragen der sexuellen Selbstbestimmung. Die Ampelzeichen zeigen die gesellschaftliche Realität und Vielfalt. Auch eine Verletzung der Straßenverkehrsordnung liegt nicht vor. (VwG Hannover, 7 A 4883/23) – vom 23.09.2025
Steuertipp: Gewerbesteuer - Die Anschaffung von Oldtimern kann nachteilig sein
Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten und nutzen (so genannte Grundstücksunternehmen), können bei der Gewerbesteuer von einer »erweiterten Kürzung« profitieren. Diese entfällt allerdings, sobald eine Tätigkeit ausgeübt wird, die in dem entsprechenden Paragrafen des Gewerbesteuergesetzes nicht als »kürzungsschädlich« aufgeführt ist. Hält und verwaltet eine GmbH eigenes Immobilienvermögen, so entfällt die Gewerbeertragskürzung, wenn sie als Kapitalanlage zwei Oldtimerfahrzeuge erworben hat. Das gelte auch dann, wenn sie die Fahrzeuge über viele Jahre hinweg noch nicht veräußert und folglich in den streitigen Erhebungszeiträumen keinerlei Erträge mit den Fahrzeugen erzielt hat. Der Bundesfinanzhof hat das Finanzgericht Baden-Württemberg in seiner Entscheidung bestätigt. (BFH, III R 23/23) - vom 24.07.2025