30.12.2024
Das Bundeskabinett hat am 11.12.2024 eine Verordnung beschlossen, nach der drei neue Krankheiten als Berufskrankheiten anerkannt werden können: die Schädigung der Rotatorenmanschette der Schulter durch eine langjährige und intensive Belastung, Gonarthrose bei professionellen Fußballspielern sowie die chronische obstruktive Bronchitis einschließlich Emphysem durch langjährige Einwirkung von Quarzstaub.
Die Länder müssen der Verordnung noch zustimmen, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mitteilt.
Die Aufnahme der Erkrankung "Parkinson-Syndrom durch Pestizide" in die Berufskrankheitenverordnung ist laut BMAS aktuell noch nicht möglich, da hierzu noch Rückfragen geklärt würden. Da die Erkrankung bereits als "Wie-Berufskrankheit" anerkannt werden kann, führe dies indes nicht zu Nachteilen für die Betroffenen.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, PM vom 13.12.2024