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17.12.2024

Pferd tritt in Nagel: Reitverein haftet nicht

Ein Pferd tritt sich auf dem Außengelände eines Reitvereins einen einzelnen Nagel in den Huf. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt meint, hier habe sich infolge eines schicksalhaften Verlaufs ein allgemeines Lebensrisiko verwirklicht – und lehnte eine Haftung des Reitvereins ab. Denn dieser habe regelmäßig zumutbare Sicherheitsmaßnahmen vorgenommen.

Die Kosten der Behandlung des Pferdes bleiben damit an dessen Eigentümerin hängen. Diese war kurz zuvor mit dem Pferd ausgeritten und hatte nicht beweisen können, es nach dem Reiten ordnungsgemäß versorgt und beschwerdefrei in die Box gestellt zu haben. Die vernommenen Zeugen jedenfalls bestätigten das nicht. Da der Reitverein aber regelmäßig zumutbare Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der allgemeinen Sicherheit auf seinem Gelände vorgenommen hatte, verneint das OLG eine Verletzung seiner Obhutspflicht und eine daraus resultierende Haftung.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 10.12.2024, 26 U 24/23, unanfechtbar