17.12.2024
Es ist ein Erfolg für die Deutsche Umwelthilfe (DUH): Die Lufthansa-Tochter Eurowings darf für ihre Flüge nicht länger mit der Aussage "CO2-neutral reisen … jetzt ausgleichen und abheben" werben. Die Werbung lege nahe, die Kompensation liege bereits beim Start vor, so das Oberlandesgericht (OLG) Köln. Das aber sei tatsächlich nicht der Fall und die Werbung damit irreführend.
Die Airline Eurowings bot ihren Kunden an, die durch den Flug verursachten CO2-Emissionen durch den Einsatz nachhaltigen Treibstoffs für ihre Flugzeuge oder die Möglichkeit zur Investition in Klimaschutzprojekte zu kompensieren. Die DUH hielt die Werbung für irreführend, klagte und bekam recht: Sowohl LG als auch OLG Köln beanstandeten die Werbung.
Die Gestaltung der Eurowings-Internetseite lege das Verständnis nahe, dass der Ausgleich bereits erfolge, bevor der Flug starte, also bevor der Kunde "abhebt", so das OLG. Ein relevanter Teil der Verbraucher werde erwarten, etwas zu erwerben, das eine sofortige Kompensation der Umweltbelastung durch den geplanten Flug auslöst. Die Kompensation erfolge aber unter Umständen erst in der Zukunft. Hierauf hätte Eurowings in unmittelbarem Zusammenhang mit der Werbung hinweisen müssen.
Das OLG hat die Revision nicht zugelassen. Dagegen ist eine Beschwerde möglich.
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 13.12.2024, 6 U 45/24, nicht rechtskräftig