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04.09.2024

Erbschaftsteuer: Deutschland langt stärker zu

Deutschland besteuert Erbschaften von Betriebsvermögen im internationalen Ländervergleich recht hoch. Bei Vererbungen an den Ehegatten weist Deutschland die stärkste Belastung auf, bei Vererbungen an ein Kind die dritthöchste. Zu diesem Schluss kommt ein internationaler Vergleich des Wirtschaftsforschungsinstituts ZEW – Leibniz Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung in Mannheim im Auftrag der Stiftung Familienunternehmen.

Von den 33 betrachteten Ländern erheben danach 14 Länder keine Erbschaftsteuer. Weitere zwölf Länder stellten Erbvorgänge an Ehegatten und gegebenenfalls auch Kinder von der Steuer frei, so die Stiftung. Insgesamt elf Länder sähen Vergünstigungen für das Erben von Unternehmen im Allgemeinen oder speziell von Familienunternehmen vor. In 17 von den 19 Ländern mit Erbschaftsteuer würden Zahlungserleichterungen (Stundung oder Ratenzahlung) gewährt.

Ein internationaler Vergleich der Erbschaftssteuerregelungen liege nur hier erstmals in dieser Stringenz und diesem Umfang vor, und zwar basierend auf einem am ZEW entwickelten Simulationsmodell, so die Stiftung Familienunternehmen. Hintergrund sei die intensive Debatte zur Rolle der Erbschaftsteuer im Steuersystem und zu ihrer Ausgestaltung. Dabei gehe es zum einen um die Erzielung von Steuereinnahmen angesichts von Engpässen in den Länder-haushalten, zum anderen um Vorstellungen von einer gerechten Vermögensverteilung.

Der Anteil der Erbschaftsteuer am Gesamtsteueraufkommen sei in Deutschland in den vergangenen 20 Jahren zwar kräftig gestiegen, habe zuletzt aber nur 1,1 Prozent betragen. Das sei allerdings immer noch doppelt so viel wie im OECD-Durchschnitt. In einem Großteil der betrachteten Länder habe die Steuer an Relevanz verloren oder sei abgeschafft worden.

Aufgrund der demografischen Entwicklung und der Vermögenswertentwicklung rechneten Experten in Deutschland mit einer Verdoppelung des deutschen Erbschaftsteueraufkommens auf bis zu 14,6 Milliarden Euro bis 2050. Das damit zu besteuernde Volumen an Erbschaften schätzten sie auf 290 Milliarden Euro.

Das Forscher-Team des ZEW gehe davon aus, dass Erbschaftsteuern langfristig zur Senkung der absoluten Vermögensungleichheit beitragen können. Dabei sei allerdings zu beachten, dass eine Erbschaftsteuer das Verhalten der Wirtschaftssubjekte beeinflusst, also zum Beispiel die Investitionsneigung der Gesellschafter von Unternehmen, die Bereitschaft ihrer Ehegatten oder Kinder zur Unternehmensnachfolge oder die Entscheidung für einen Unternehmensverkauf. Die Belastung mit der Erbschaftsteuer könne sich so mittelbar auf Beschäftigung, Löhne oder auf Einnahmen anderer Steuerarten auswirken.

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer habe in Familienunternehmen eine besondere Bedeutung. Eine daraus resultierende Belastung wirke sich auf die wirtschaftliche Situation von Familienunternehmen aus und beeinflusse die Entscheidungen der potenziellen Nachfolger für oder gegen die Unternehmensfortführung. In dieser Debatte sei auch die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland insgesamt in den Blick nehmen, merkt die Stiftung Familienunternehmen abschließend an.

Stiftung Familienunternehmen, PM vom 04.09.2024