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29.03.2023

PCR-Test an Schule: War rechtswidrig

Ein bei einem minderjährigen Schüler ohne Einverständnis der Eltern in der Schule vom Gesundheitsamt durchgeführter PCR-Test und eine anschließende Quarantäneanordnung sind rechtswidrig, wenn der Schüler nicht "ansteckungsverdächtig" war. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Oldenburg entschieden. In der Jahrgangsstufe des betroffenen Schülers hatte es zwar einen Corona-Fall gegeben. Allerdings hatte der betroffene Schüler niemals Kontakt mit dem positiv Getesteten gehabt. Denn letzterer hatte die Schule zuletzt zu einer Zeit besucht, zu der der Betroffene noch gar kein Schüler der Schule gewesen war.

Da im Fall des Klägers kein Einverständnis vorlag, handelte es sich laut VG um eine behördliche Anordnung in Form des "unmittelbaren Zwangs", da vor Durchführung des PCR-Test kein Verwaltungsakt zu dessen Duldung ergangen war. Die Rechtmäßigkeit der Anwendung des " unmittelbaren Zwangs", also der Durchführung des Tests, würde unter anderem voraussetzen, dass die zu vollziehende Maßnahme – die Anordnung zur Duldung des Tests – rechtmäßig gewesen wäre.

Dies wiederum setzte voraus, dass der Kläger jedenfalls "ansteckungsverdächtig" war, so das VG, der Betroffene also Kontakt zu einem "bestätigten Fall von COVID-19" hatte. Im vorliegenden Fall habe der Kläger seine Hospitation in der Schule jedoch erst einige Tage, nachdem der an COVID erkrankte Schüler bereits krank zu Hause geblieben war, begonnen und daher keinen Kontakt zu dem erkrankten Schüler gehabt. Dies sei dem Beklagten zum Zeitpunkt der Testung zwar nicht bekannt gewesen, habe aber dennoch dazu geführt, dass die Voraussetzungen der Anordnung eines Tests nicht vorlagen und die Maßnahme daher insgesamt rechtswidrig war.

Da auch die Anordnung der Quarantäne das Vorliegen eines "Ansteckungsverdachts" voraussetzt, sei auch diese Maßnahme mangels Kontakts des Klägers zu einem "bestätigten Fall von COVID-19" rechtswidrig gewesen, so das VG.

Gegen das Urteil kann die Zulassung der Berufung beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht beantragt werden.

Verwaltungsgericht Oldenburg, Urteil vom 14.03.2023, 7 A 2609/20, nicht rechtskräftig