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27.06.2022

Biersteuer: Anhörung beschlossen

Der Finanzausschuss des Bundestages hat am 22.06.2022 die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu verschiedenen Aspekten der Besteuerung von Bier und zu Steuern in der Gastronomie beschlossen. Die Anhörung wird am 04.07.2022 stattfinden.

Grundlage der Anhörung sind der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (BT-Drs. 20/2247), mit dem unter anderem Bierwürze von der Biersteuer befreit werden soll. Außerdem geht es um einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion (BT-Drs. 20/1727), die verlangt, den seit dem 01.07.2020 auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken noch bis Ende 2022 geltenden ermäßigten Mehrwertsteuersatz in Höhe von sieben Prozent unbefristet weiterzuführen. Darüber hinaus fordert die CDU/CSU-Fraktion die Fortführung der reduzierten Biersteuer für kleine und mittlere Brauereien. Diese Steuersenkung sei bis Ende 2022 befristet und müsse ebenfalls unbefristet weitergeführt werden.

Deutscher Bundestag, PM vom 22.06.2022