Zurück

27.08.2026

Kassenpflicht: Rechtsanwaltskammer fordert Ausnahme für Anwälte

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat in einem offenen Brief an das Bundesfinanzministerium (BMF) eine Ausnahme von der geplanten Kassenpflicht für die Anwaltschaft gefordert.

Der aktuelle Referentenentwurf des Gesetzes zur Einführung einer Kassenpflicht, zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur weiteren Digitalisierung des Steuerrechts sieht vor, dass auch freiberuflich Tätige ab einem Gesamtumsatz von mehr als 100.000 Euro im Kalenderjahr ein elektronisches Aufzeichnungssystem nutzen müssen.

Die BRAK weist das BMF mit Nachdruck darauf hin, dass es sich bei der Anwaltschaft nicht um eine "bargeldintensive Branche" handele und Bargeldtransaktionen in der täglichen Praxis nur eine untergeordnete Rolle spielten. Eine flächendeckende Kassenpflicht sei daher weder zielführend noch sinnvoll, da sie der Anwaltschaft zusätzliche Pflichten auferlege, die in keinem Verhältnis zum verfolgten Zweck der Steuerhinterziehungsbekämpfung stünden. Überbordende Maßnahmen und unnötige Bürokratie sollten nach Auffassung der BRAK dringend vermieden werden. Vor diesem Hintergrund fordert sie eine Ausnahme von der Kassenpflicht für die Anwaltschaft.

Bundesrechtsanwaltskammer, PM vom 26.08.2026