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12.08.2026

Fällt ein Wohnmobil unter das private Veräußerungsgeschäft?

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass der Verkauf eines Wohnmobils – auch wenn es besonders teuer oder luxuriös ist – unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei bleiben kann.

Im Streitfall hatten die Eheleute das Wohnmobil privat genutzt und zeitweise vermietet; dennoch sah das Gericht das Fahrzeug als Gegenstand des täglichen Gebrauchs an. Entscheidend sei nicht der Preis oder die gelegentliche Vermietung, sondern die tatsächliche Nutzung als Gebrauchsgegenstand und der Wertverlust durch Gebrauch. Die Ausnahme von der Besteuerung greift daher, wenn das Wirtschaftsgut im Alltag verwendet wird und nicht als Kapitalanlage oder Spekulationsobjekt angeschafft wurde. Selbst bei einer zeitweisen Vermietung verlängert sich lediglich die Haltefrist, die steuerliche Ausnahme bleibt jedoch bestehen.

Der Begriff des täglichen Gebrauchs verlangt weder eine alltägliche Nutzung noch eine Verbreitung in jedem Haushalt, und ein Luxuscharakter schließt die Steuerbefreiung nicht automatisch aus – ausschlaggebend ist aber immer die Gesamtwürdigung des Einzelfalls.

BFH, Urteil vom 27.1.2026, Az. IX R 4/25