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28.07.2026

DB InfraGO: Mit Eilanträgen zu höheren Stationspreisen gescheitert

Die DB InfraGO AG konnte keinen Anspruch auf höhere Entgelte für die Nutzung von Personenbahnhöfen in den Jahren 2025 und 2026 durchsetzen. Das Kölner Verwaltungsgericht (VG) lehnte zwei Eilanträge des Infrastrukturbetreibers ab.

Hintergrund ist die gesetzliche "Preisbremse" für Stationsentgelte im Schienenpersonennahverkehr. Die DB InfraGO hält diese Regelung für unionsrechtswidrig und wollte höhere Preise durchsetzen.

Das Gericht ließ offen, ob die Preisbremse tatsächlich gegen EU-Recht verstößt. Entscheidend sei vielmehr, dass die DB InfraGO keine ausreichende und nachvollziehbare Kalkulation für die beantragten höheren Entgelte vorgelegt habe. Es fehle sowohl an einer belastbaren Kostenaufstellung als auch an einem nachvollziehbaren Schlüssel zur Aufteilung der Kosten bei Bahnhöfen, die sowohl vom Nah- als auch vom Fernverkehr genutzt werden.

Verwaltungsgericht Köln, Beschlüsse vom 23.07.2026, 18 L 2379/24 und 18 L 437/26, unanfechtbar