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20.07.2026

Rettungshubschraubereinsatz: Versicherte bleibt auf Kosten sitzen

Das Landessozialgericht (LSG) Hessen hat entschieden, dass eine gesetzliche Krankenkasse einer Versicherten die Kosten für einen Rettungshubschraubereinsatz im Österreich-Urlaub nicht erstatten muss.

Eine Frau hatte sich beim Anschieben eines Fahrzeugs einen Lendenwirbel gebrochen und war per Hubschrauber ins Krankenhaus gebracht worden. Für den Einsatz zahlte sie rund 6.200 Euro. Diese verlangte sie mit dem Argument erstattet, bei einem Transport mit dem Rettungswagen in unwegsamem Gelände hätte sie eine Querschnittslähmung riskiert.

Das Gericht bestätigte die Ablehnung der Kostenerstattung. Nach österreichischem Recht werden Bergungs- und Transportkosten bei Freizeit- und Tourismusunfällen grundsätzlich nicht übernommen; eine lebensbedrohliche Situation lag nach einem Gutachten nicht vor.

Auch nach deutschem Recht bestehe kein Anspruch, da der Hubschraubertransport medizinisch nicht notwendig gewesen sei. Laut Sachverständigengutachten wäre ein Transport im Rettungswagen mit entsprechenden Sicherungsmaßnahmen ausreichend gewesen. Andere mögliche Ansprüche waren nicht Gegenstand des Verfahrens.

Das LSG hat die Revision gegen sein Urteil nicht zugelassen.

Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 25.06.2026, L 8 KR 213/23, nicht rechtskräftig