16.07.2026
Hohe Temperaturen können das Arbeiten im Homeoffice erschweren. Deswegen fragt die Lohnsteuerhilfe Bayern sich, ob das Finanzamt an den Kosten für die Anschaffung einer Klimaanlage beteiligt werden kann. Tatsächlich sei das unter bestimmten Voraussetzungen möglich, erklärt Tobias Gerauer, Vorstand der Lohnsteuerhilfe.
Habe das Finanzamt ein häusliches Arbeitszimmer anerkannt, so eröffneten sich Abzugsmöglichkeiten. Dafür müsse der separate Raum wie ein Büro und nicht wie ein Wohnraum eingerichtet sein und nahezu ausschließlich beruflich genutzt werden.
Sei ein Raum als Arbeitszimmer anerkannt, gehörten die Anschaffungskosten für eine dortige Klimaanlage zu den Ausgaben für die Ausstattung und Einrichtung des Zimmers. Alle tatsächlich entstandenen Kosten für das Arbeitszimmer könnten dann inklusive der Klimaanlage in voller Höhe zusammen mit den dazugehörigen Rechnungen abgesetzt werden. Alternativ könne die Jahrespauschale von 1.260 Euro ohne Belege im Detail für das Arbeitszimmer genutzt werden.
Kostet eine mobile Klimaanlage einschließlich Mehrwertsteuer nicht mehr als 952 Euro, könne der Kaufpreis sofort abgesetzt werden, so die Lohnsteuerhilfe. Diese Ausgabe werde bei den Werbungskosten in der Steuererklärung für das Arbeitszimmer eingetragen. Teurere Geräte müssten dagegen mit ihrer Nutzungsdauer über mehrere Jahre hinweg abgeschrieben werden.
Anders verhalte es sich bei fest eingebauten Split-Klimaanlagen: Sie würden in der Regel ein Bestandteil des Gebäudes und müssten mit diesem gemeinsam im Verhältnis zur Wohnfläche abgeschrieben werden. Bei nachträglichen Einbauten und separatem Betrieb könne allerdings auch eine eigenständige Abschreibung möglich sein.
Ergänzend zum Kaufpreis könnten außerdem die Versandkosten für die Lieferung oder die Fahrtkosten zur Beschaffung steuerlich geltend gemacht werden, so die Lohnsteuerhilfe. Die Stromkosten für den Betrieb könnten zusätzlich anteilig für das anerkannte Arbeitszimmer in der privaten Wohnung abgesetzt werden.
Wer lediglich mit dem Laptop am Esstisch oder in einer Arbeitsecke im Wohnzimmer arbeitet, habe hingegen schlechtere Karten. In diesen Fällen gilt die Klimaanlage laut Lohnsteuerhilfe als private Anschaffung und bleibt steuerlich außen vor. Sämtliche beruflichen Aufwendungen seien hier mit der täglichen Homeofficepauschale abgedeckt.
Werde jedoch eine Klimaanlage oder Wärmepumpe von einem Fachbetrieb in das Gebäude fest eingebaut oder gewartet, könnten zumindest die reinen Handwerkerkosten berücksichtigt werden. Das Finanzamt erkenne 20 Prozent davon an. Diese würden direkt von der Steuerschuld abgezogen, wenn eine ordnungsgemäße Rechnung und eine Zahlung per Überweisung vorliegen.
Lohnsteuerhilfe Bayern, PM vom 14.07.2026