16.07.2026
Die Fluggastrechte in der Europäischen Union werden vereinfacht, präzisiert und gestärkt. Der Rat der EU hat dafür endgültig grünes Licht gegeben.
Die neuen Vorschriften sehen Verbesserungen in Bezug auf Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen, Information, Kommunikation mit den Luftfahrtunternehmen sowie die anderweitige Beförderung bei Annullierungen und Verspätungen vor. Ferner wird mit den Vorschriften der Begriff "außergewöhnliche Umstände" klar definiert und den Fluggästen die Ausübung ihrer Rechte erleichtert.
Es werden auch eine Reihe neuer Rechte eingeführt, darunter das Verbot der Nichtbeförderung bei einem Rückflug mit der Begründung, dass ein Fluggast den Hinflug nicht angetreten hat ("No-show"). Flugpreise, einschließlich des zulässigen Handgepäcks, müssen vor Beginn eines Buchungsvorgangs angezeigt werden, um den Preisvergleich zwischen Luftfahrtunternehmen zu erleichtern. Für Personen mit besonderen Bedürfnissen, etwa Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität, Kinder, allein reisende Minderjährige und Schwangere, sind spezifische und gestärkte Rechte vorgesehen.
Die neuen Vorschriften treten zwölf Monate und 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
Rat der Europäischen Union, PM vom 13.07.2026