Zurück

16.07.2026

Kein Reisemangel: "Familienhotel" heißt nicht grenzenloser Zugang für Kinder

Darf ein Kind in einem als "familienfreundlich" beworbenen All-inclusive-Resort alle Wasserrutschen und Restaurants nutzen? Und stellen ein Fluginsekt sowie eine Made im Essen einen Reisemangel dar? Mit diesen Fragen befassten sich das Amtsgericht Betzdorf und das Landgericht (LG) Koblenz.

Ein Urlauber hatte für sich, seine Ehefrau und seinen fünfjährigen Sohn eine All-inclusive-Reise in die Dominikanische Republik gebucht. Vor Ort durfte der Sohn eine Wasserrutsche wegen einer Mindestgröße von 1,20 Metern nicht nutzen. Zudem waren die A-la-carte-Restaurants Erwachsenen vorbehalten. Die Ehefrau fand außerdem ein Fluginsekt und eine Made im Essen. Die versprochene Reiseleitung fehlte.

Der Kläger verlangte deshalb eine Minderung des Reisepreises. Erfolg hatte er jedoch nur teilweise: Beide Gerichte sahen allein in der fehlenden Reiseleitung einen Reisemangel und sprachen eine Minderung von fünf Prozent zu.

Die eingeschränkte Nutzung von Wasserrutschen und Restaurants sei dagegen kein Mangel. Die Bezeichnungen "familienfreundlich" und "Family Resort" stellten keine Zusage dar, dass Kinder sämtliche Einrichtungen nutzen dürfen. Größenbeschränkungen bei Wasserrutschen seien aus Sicherheitsgründen üblich. Die nur Erwachsenen zugänglichen A-la-carte-Restaurants gehörten nicht zu den gebuchten Leistungen; vereinbart war Verpflegung in Buffetform.

Auch die Insektenfunde rechtfertigten nach Ansicht der Gerichte keine Preisminderung. Ein einzelnes Fluginsekt lasse sich nicht vollständig verhindern. Die Made im Essen sei zwar unangenehm, aber ein einmaliger Vorfall und kein Hinweis auf hygienische Mängel. Gerade in tropischen Regionen seien einzelne Insekten trotz sorgfältiger Zubereitung nicht völlig auszuschließen.

Das LG Koblenz bestätigte damit die Entscheidung der Vorinstanz: Nicht jede Unannehmlichkeit im Urlaub begründet einen Reisemangel. Maßgeblich sei, ob eine erhebliche Abweichung von den geschuldeten Reiseleistungen vorliege – bloße Bagatellen genügten nicht.

Landgericht Koblenz, Beschlüsse vom 11.03.2026 und 03.07.2026, 13 S 34/25