29.06.2026
Die Prozesse der Fluggastabfertigung sollen künftig digital vonstattengehen können. Dazu hat der Bundestag am 26.06.2026 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 21/6129; BT-Drs. 21/6562) in einer vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung (BT-Drs. 21/6697) verabschiedet. Mit dem Gesetz verspricht sich die Bundesregierung, die Abläufe an Flugplätzen für Passagiere "auf freiwilliger Basis" erheblich zu vereinfachen und beschleunigen.
Digitale Fluggastabfertigung bedeutet laut Gesetzentwurf, dass Luftfahrtunternehmen die Flugscheine und die Reisedokumente vor Abflug auch mithilfe automatisierter Systeme kontrollieren dürfen. Die digitale Fluggastabfertigung darf beim Check-In, bei der Gepäckaufgabe und bei der Kontrolle zum Einsteigen in das Flugzeug angewendet werden. Konkret wurden für die Umsetzung dieses Ziels das Luftverkehrsgesetz, das Passgesetz, das Personalausweisgesetz, das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU angepasst.
Darüber hinaus werde durch die Echtheitsprüfung die Nutzung gefälschter Pass- und Ausweisdokumente erschwert, schreibt die Bundesregierung. Durch die neuen Vorgaben werde "im Rahmen der europarechtlichen und völkerrechtlichen Möglichkeiten auf nationaler Ebene eine sichere, möglichst datenschonende und auf Freiwilligkeit beruhende Datenverarbeitung gewährleistet", heißt es in dem Gesetz. Zudem werde sichergestellt, dass dem Fluggast auch weiterhin die Möglichkeit bleibt, "sich für die reguläre Fluggastabfertigung zu entscheiden".
Durch die Möglichkeit der digitalen Fluggastabfertigung an Flugplätzen für Fluggäste mit Zielen innerhalb oder außerhalb des Schengen-Raums entfallen an verschiedenen Stellen händische Kontrollen der Flugscheine und Reisedokumente (vor allem entfällt die Bordkartenkontrolle beim Check-In, bei der Gepäckaufgabe und bei der Zugangskontrolle zum Sicherheitsbereich sowie vor dem Einsteigen in das Luftfahrzeug). Fluggäste von Flügen innerhalb des Schengen-Raums können sich entweder mit dem Personalausweis oder dem Reisepass ausweisen.
Fluggäste von Flügen aus dem Schengen-Raum heraus könnten, je nach Zielland, zwingend den Reisepass benötigen, heißt es im Gesetzentwurf. Durch die Gesetzesänderung kann die digitale Fluggastabfertigung sowohl mit dem Reisepass als auch mit dem Personalausweis vorgenommen werden, weshalb eine Unterscheidung von Fallgruppen nach Zielland nicht notwendig sei. Grenzpolizeiliche Kontrollen bleiben davon unberührt.
Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme (BT-Drs. 21/6562) darum gebeten, im Gesetzgebungsverfahren "datenschutzrechtliche Redundanzen" abzubauen, vor allem im Hinblick auf die Verarbeitung von Daten in § 19e Absatz 3 und 4 in der vorgesehenen Änderung des Luftverkehrsgesetzes. Gleichzeitig baten die Länder darum, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die Gesetzgebungskompetenz bezüglich Reisedokumenten aus der Schweiz und den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums zu prüfen.
In ihrer Gegenäußerung hatte die Bundesregierung die Prüfung beim erstgenannten Punkt angekündigt. Was die Ausführungen zur Gesetzgebungskompetenz angeht, so wolle man diese im weiteren Gesetzgebungsverfahren "noch weiter präzisieren", hieß es.
Deutscher Bundestag, PM vom 29.06.2026