07.04.2021
Gewinnverkürzung und -verlagerung: Soll durch Änderungen am Steuerabkommen mit Liechtenstein eingedämmt werden
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 27.10.2020 zur Änderung des Abkommens vom 17.11.2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Fürstentum Liechtenstein zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BT-Drs. 19/28116) eingebracht. Im Wege eines bilateralen Protokolls sollen unter anderem Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung umgesetzt werden.
Deutscher Bundestag, PM vom 01.04.2021