23.03.2021
Rechtsstreit um Corona-Hilfen: Auch Steuerberater sollten beim Gericht helfen dürfen
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sollten ihren Mandanten auch bei einem Rechtsstreit über die Corona-Hilfen helfen können. Dies betont der Bund der Steuerzahler (BdSt). Derzeit sei dies nicht möglich, weil Gerichtsverfahren zu den Corona-Hilfen beim Verwaltungsgericht geführt werden müssten. Anders als vor den Finanzgerichten seien die Berater dort aber nicht vertretungsbefugt.
Aus Sicht des BdSt macht das keinen Sinn: Für den Antrag auf die Corona-Hilfen benötigten die Unternehmer im Regelfall einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer – auch deshalb, weil die Anträge durchaus komplex seien. Deshalb sei es zielführend und zweckmäßig, wenn der Berater, der den Förderantrag gestellt hat, auch das Gerichtsverfahren begleitet.
Der BdSt habe deswegen Bundesjustizministerin Christine Lambrecht angeschrieben und gebeten, die Vertretungsbefugnis der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe so zu erweitern, dass sie ihre Mandanten auch bei einem Streit um die Corona-Hilfe unterstützen dürfen.
Bund der Steuerzahler e.V., PM vom 19.03.2021