09.05.2022
Tagebau Jänschwalde: Darf vorerst weiter betrieben werden
Der Tagebaubetrieb Jänschwalde darf vorläufig fortgeführt werden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat der Beschwerde der Lausitzer Energie Bergbau AG gegen einen auf Antrag der Deutschen Umwelthilfe ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Cottbus stattgegeben. Das VG hatte die Zulassung des Hauptbetriebsplans 2020 bis 2023 für rechtswidrig gehalten und die Einstellung der Tagebauarbeiten ab dem 15.05.2022 angeordnet.
Das OVG ist zu dem Ergebnis gekommen, dass sich die Rechtswidrigkeit des Hauptbetriebsplans im gerichtlichen Eilverfahren nicht verlässlich feststellen lasse. Dies gelte vor allem, soweit die Beteiligten um die Bedeutung und den Umfang der der Lausitzer Energie Bergbau AG erteilten wasserrechtlichen Erlaubnis streiten. Die bei offenen Erfolgsaussichten vorzunehmende Abwägung müsse hier zugunsten der Lausitzer Energie Bergbau AG ausgehen. Eine Einstellung des Tagebaubetriebs sei mit schwerwiegenden Nachteilen für öffentliche Interessen (unter anderem die seit Beginn des Krieges gegen die Ukraine gefährdete Energieversorgung) sowie für die wirtschaftlichen Interessen der Bergbauunternehmerin verbunden. Demgegenüber seien die Folgen einer Fortsetzung des Betriebs für die von den Entwässerungsmaßnahmen betroffenen Gebiete vergleichsweise gering. Die Entwässerung des Tagebaus müsse auch bei vorläufiger Einstellung des Förderbetriebs fortgesetzt werden, um die Sicherheit der Böschungen im Tagebau, aber auch die Versorgung von Schutzgebieten mit Sümpfungswasser weiter gewährleisten zu können.
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05.05.2022, OVG 11 S 7/22, unanfechtbar