26.04.2022
Zahlung einer Steuer ohne rechtlichen Grund: Zur Person des Erstattungsberechtigten
Nach § 37 Absatz 2 Satz 1 Abgabenordnung gilt: Ist eine Steuer, eine Steuervergütung, ein Haftungsbetrag oder eine steuerliche Nebenleistung ohne rechtlichen Grund gezahlt oder zurückgezahlt worden, so hat derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist, an den Leistungsempfänger einen Anspruch auf Erstattung des gezahlten oder zurückgezahlten Betrags. Erstattungsberechtigt in diesem Sinne ist derjenige, auf dessen Rechnung und nicht auf dessen Kosten eine Zahlung bewirkt worden ist. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) klargestellt.
Nicht entscheidend sei, von wem und mit wessen Mitteln gezahlt worden ist Es komme vielmehr nur darauf an, wessen Steuerschuld nach dem Willen des Zahlenden, so wie er im Zeitpunkt der Zahlung dem Finanzamt gegenüber erkennbar hervorgetreten ist, getilgt werden sollte. Dies gelte auch im Fall einer vermeintlichen Organschaft.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 14.12.2022, VII R 20/18