31.01.2022
Umsatzsteuer-Kontrollverfahren: Derzeit längere Bearbeitungszeiten
Im Umsatzsteuer-Kontrollverfahren (UStKV) kommt es derzeit aufgrund eines erhöhten Anfrageaufkommens zu längeren Bearbeitungszeiten. Hierauf weist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) aktuell hin
Das Amt bittet, von telefonischen Rückfragen und Mehrfachanfragen abzusehen. Für die Vergabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) und die Bestätigung von USt-IdNrn. seien die zur Verfügung gestellten Online-Formulare beziehungsweise die Schnittstelle zu nutzen. Alle weiteren Anfragen könnten über das Kontaktformular der BZSt an diese gerichtet werden. Auch ViOlA, der BZSt-Chatbot, stehe bei Fragen zur Verfügung.
Abschließend weist das BZSt darauf hin, dass die Eintragung einer Euro-Adresse nur im schriftlichen Verfahren, zum Beispiel über das Kontaktformular, erfolgen kann. Hier sei neben der USt-IdNr. der Firmenname (und gegebenenfalls die Inhabernamen) sowie die entsprechende Anschrift, die als Euro-Adresse hinterlegt werden soll, anzugeben. Die Euro-Adresse werde nur für Bestätigungsanfragen verwendet.
Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 28.01.2022