11.11.2021
Elektrofahrzeuge: Laden wird einfacher
Das Bezahlen an öffentlich zugänglichen Ladesäulen wird einfacher und nutzerfreundlicher. Dafür sorgt laut Bundeswirtschaftsministerium die novellierte Ladesäulenverordnung, die am 10.11.2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden ist. Sie legt fest, dass Ladesäulen, die ab dem 01.07.2023 erstmalig in Betrieb genommen werden, beim Ad-hoc-Laden mindestens das kontaktlose Bezahlen mit gängiger Kredit- und Debitkarte ermöglichen müssen.
Neben dem Zahlen mit Kredit- und Debitkarte können die Betreiber weiterhin auch alternative Zahlungsmöglichkeiten anbieten, wie webbasierte Systeme über eine App oder mit einem QR-Code. Zukünftig sollen öffentliche Ladepunkte zudem mehr aktuelle Informationen liefern. Dafür sieht die novellierte Verordnung eine Schnittstelle vor, die es erlaubt, Standortinformationen und dynamische Daten wie den Belegungsstatus und die Betriebsbereitschaft an die Verbraucher zu übermitteln.
Die Verordnung tritt am 01.01.2022 in Kraft. Die Anbieter haben bis Mitte 2023 Zeit, Ladesäulen zu entwickeln und zuzulassen, die den neuen Anforderungen entsprechen. Bestehende Ladesäulen müssen nicht nachgerüstet werden.
Bundeswirtschaftsministerium, PM vom 10.11.2021