10.11.2021
Lohnsteuer-Ermäßigung und Eintrag von Freibeträgen: Nun auch online möglich
Arbeitnehmer, die hohe Kosten haben, weil sie zum Beispiel weite Wege zur Arbeit fahren, aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung unterhalten, Kinderbetreuungskosten oder Unterhaltszahlungen haben, können sich beim Finanzamt einen Steuerfreibetrag eintragen lassen. Mit einem Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung können auch die Kosten für eine Haushaltshilfe, für Handwerkerleistungen oder für energetische Sanierungsmaßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden vorab als Freibetrag berücksichtigt und so die monatlichen steuerlichen Belastungen beim Lohnsteuerabzug reduziert werden. Der Steuerfreibetrag kann für einen Zeitraum von zwei Jahren beantragt werden.
Die erforderlichen Vordrucke für das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren für das Jahr 2022 seien im Internet unter www.lfst-rlp.de/vordrucke (> Lohnsteuer > Lohnsteuerermäßigung 2022) oder vor Ort im Finanzamt erhältlich, so das Landesamt für Steuern (LfSt) Rheinland-Pfalz.
Seit Oktober 2021 könnten Anträge für das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren auch online über das ElsterOnline-Portal (www.elster.de) übermittelt werden. Die elektronische Übermittlung sei auch über andere Steuersoftware aus dem Handel möglich. Welche Programme darunter fielen, finde sich unter https://www.elster.de/elsterweb/softwareprodukt.
Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz, PM vom 09.11.2021