28.10.2021
Neustarthilfe: Frist für die Endabrechnung für prüfende Dritte verlängert
Nach einer aktuellen Information des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) ist ab sofort die Frist für die Endabrechnung bei der Neustarthilfe für prüfende Dritte verlängert worden. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV), der sich für eine Anpassung der Frist eingesetzt hatte, begrüßt dies im Interesse der betroffenen Unternehmen.
Die Einreichungsfrist der Endabrechnung für prüfende Dritte sei nun auf den 30.06.2022 verlängert worden, so der DStV.
Der FAQ-Katalog zur Neustarthilfe sei um diesen und folgende weitere Punkte aktualisiert worden:
In den Ziffern 3.4 und 4.8 sei die Fristanpassung für prüfende Dritte für die Einreichung der Endabrechnung eingefügt worden.
Unter Ziffer 2.2 und 4.1 sei die Option für die Antragstellenden, die im Antragsverfahren ihre Umsätze aus Personengesellschaften nicht angegeben haben, eröffnet worden. Antragstellende könnten dies über einen Änderungsantrag nachholen, damit sie die Endabrechnung auf Grundlage korrekter Daten einreichen können.
Eine kleine Änderung zur Klarstellung (hier kursiv) habe das BMWi in die Überschrift der Ziffer 4.13 "Wie ist vorzugehen, wenn aufgrund eines Fehlers im Bewilligungsverfahren ein Bewilligungsbescheid und/oder eine Auszahlung fehlerhaft ist?" aufgenommen.
Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 27.10.2021