12.10.2021
Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren: Ab sofort elektronische Antragstellung möglich
Zum 01.10.2021 ist die elektronische Antragstellung im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren bei Mein ELSTER unter "www.elster.de" und für die Verwendung anderer Steuersoftwareprodukte eingeführt worden.
Wie das Landesamt für Steuern (LfSt) Niedersachsen mitteilt, wurden hierzu folgende Formulare bei Mein ELSTER unter "Formulare & Leistungen/Alle Formulare/Lohnsteuer Arbeitnehmer" zur Verfügung gestellt: Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung, der Antrag auf Steuerklassenwechsel, die Erklärung zum dauernden Getrenntleben, die Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen/lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft sowie die Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen – ELStAM.
Neben der zum 01.10.2021 neu eingeführten Möglichkeit der elektronischen Antragstellung könnten die genannten Anträge auch weiterhin auf Papier beim Finanzamt eingereicht werden. Es empfehle sich jedoch, bevorzugt von der elektronischen Antragstellung Gebrauch zu machen, um eine schnelle und medienbruchfreie Bearbeitung zu ermöglichen.
Mithilfe von "Mein ELSTER" könnten auch Steuererklärungen, Einsprüche, Fristverlängerungsanträge und weitere Anträge elektronisch eingereicht sowie Belege nachgereicht werden, so das LfSt weiter. Zudem bestehe seit kurzem die Möglichkeit, mit einem Kontaktformular auf sicherem Weg mit dem örtlichen Finanzamt in Verbindung zu treten. Die Verwendung des Kontaktformulars sorge dafür, dass die Nachricht umgehend automatisiert an die zuständige Stelle geleitet werde.
Wer "Mein ELSTER" nutzen wolle, müsse sich unter "www.elster.de" registrieren und anmelden.
Landesamt für Steuern Niedersachsen, PM vom 01.10.2021Pressemitteilung