08.09.2021
Betrugs-E-Mails: Bundeszentralamt für Steuern warnt
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) warnt wieder einmal vor Betrugs-E-Mails. Seit einiger Zeit versuchten Betrüger über die E-Mail-Adresse "steuerzahler@bzst.tax-official.com" an Informationen von Steuerzahlern zu gelangen.
Die Betrüger versendeten E-Mails mit dem Titel "Bekanntmachung über die Steuererklärung" über die oben genannte E-Mail-Adresse und behaupteten, die betroffenen Bürger könnten über einen Link weitere Informationen zu ihrem Anspruch auf Steuererstattung erhalten, so das BZSt. Das Amt warnt ausdrücklich davor, auf diese Betrugs-E-Mail zu reagieren oder den Link in der E-Mail zu öffnen.
Betrugs-E-Mails könne man an folgenden Kriterien erkennen, informiert das BZSt: So stelle das BZSt Steuerbescheide und Zahlungsaufforderungen nur per Brief zu, niemals per E-Mail. Etwas anderes gelte nur dann, wenn einer Kontaktaufnahme per E-Mail ausdrücklich zugestimmt worden sei. Zahlungen seien ausnahmslos per Überweisung auf ein inländisches Konto der Bundeskasse zu leisten. Die Fälschungen seien zudem oftmals in schlechtem Deutsch mit Rechtschreibfehlern verfasst. Häufig würden Fachbegriffe falsch verwendet. Echte Bescheide trügen immer den Namen und die Telefonnummer des verantwortlichen Bearbeiters, so das BZSt. Auch würde das BZSt niemals bitten, für die Zahlung einer vermeintlichen Steuerschuld einem übersandten Link zu folgen und dort ein Formular auszufüllen.
Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 07.09.2021