04.03.2025
Digitalisierung der Stromsteuerentlastung: Ergebnisse des Praxischecks
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat einen Praxischeck zur Digitalisierung der Stromsteuerentlastung nach § 9b Stromsteuergesetz durchgeführt.
Dabei sei deutlich geworden, dass das bisherige Antrags- und Entlastungsverfahren nicht für ein Massenverfahren geeignet war. Das galt laut BMF insbesondere für kleine und bisher in der Anwendung des Stromsteuerrechts nicht versierte Unternehmen. Im Wesentlichen sei folgender Anpassungsbedarf identifiziert worden, der zur Erreichung der Automatisierung der Antragstellung und -prüfung bis Ende 2024 umzusetzen gewesen sei:
Rechtliche Änderungen
Vorziehen der erst für 2027 vorgesehenen Online-Verpflichtung zur Einreichung der Anträge,
Vorhaltepflichten von Nachweisen einführen (Wechsel von Vorlagepflicht)
Vereinfachung und Vereinheitlichung der Rechtsnormen für mehr Verständlichkeit und Digitaltauglichkeit (zum Beispiel beim buchmäßigen Nachweisen, weniger Ermessensvorschriften, klare Regelungen)
IT-Änderungen
Priorisierung und Neuprogrammierung der vorgesehenen Änderungen insbesondere im ITVerfahren MoeVe, auch im Vorgriff auf rechtliche Regelungen
Teilautomatisierung der Antragsbearbeitung in Abhängigkeit von verschiedenen Parametern
Des Weiteren sei die Expertise der DigitalService GmbH direkt in die Neufassung der digitalen Antragsformulare mit dem Fokus auf mehr Nutzerfreundlichkeit und Vereinfachung eingeflossen.
Der ausführliche Praxischeck steht auf den Seiten des BMF (www.bundesfinanzministerium.de) als pdf-Datei zum Download bereit.
Bundesfinanzministerium, PM vom 03.03.2025