28.02.2025
Neue Grundsteuer wird fällig: Überprüfen des Bescheides kann ratsam sein
Die Kommunen verschicken momentan die neuen Grundsteuerbescheide. Für Grundstückseigentümer könne es sich lohnen, jetzt nochmal genau hinzusehen, betont das Landesamt für Steuern (LfSt) Niedersachsen. Denn wem bei der Erklärung Fehler unterlaufen ist, könne das Finanzamt um Überprüfung bitten und diese noch korrigieren – trotz abgelaufener Einspruchsfrist.
Seit dem 01.01.2025 werde die Grundsteuer nach neuem Recht berechnet, erläutert das LfSt. Alle Grundstückseigentümer erhielten nun von ihrer Kommune neue Grundsteuerbescheide. Dabei komme es zu Änderungen der Steuerlast nach oben und unten. Das müsse auch so sein. Denn bisher sei die Grundsteuer anhand von sehr alten Einheitswerten berechnet worden, so das LfSt. Diese Werte stammten in den alten Bundesländern aus dem Jahr 1964 und in den neuen Bundesländern aus dem Jahr 1935. Sie hätten die tatsächliche Wertentwicklung eines Grundstücks nicht widergespiegelt. Dadurch seien gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt worden. Deshalb habe das Bundesverfassungsgericht die bisherige Berechnungsmethode für verfassungswidrig erklärt. Nun würden gleichartige Grundstücke auch weitgehend gleich behandelt.
Trotzdem gebe es Fälle, deren Grundsteuerbelastung sich in einem Maß verändert hat, die möglicherweise nicht gerechtfertigt ist. Das kann laut LfSt unter anderem daran liegen, dass der Grundsteuermessbescheid fehlerhaft ist, weil die Grundstückseigentümer bei der Erklärung fehlerhafte Angaben gemacht haben.
Als häufige Fehlerquellen nennt das LfSt erstens die Berücksichtigung von Nutzflächen bei Wohngebäuden. Es seien also bei Gebäuden, die ausschließlich Wohnzwecken dienen, irrtümlich Nutzflächen erklärt worden, obwohl das gar nicht nötig sei. Zweitens könne es sein, dass die Erklärenden Freibeträge für Garagen und Nebengebäude nicht berücksichtigt hätten, also die gesamten Flächen dazu in der Grundsteuererklärung angaben. Drittens: Die Wohnfläche wurde fehlerhaft ermittelt und darum zu hoch angegeben. Viertens komme bei Eigentumswohnungen in Betracht, dass die Miteigentumsanteile nicht korrekt erklärt wurden.
Diese Fehler würden vom Finanzamt noch mit Wirkung vom 01.01.2025 beseitigt, wenn die Grundstückseigentümer um Überprüfung bitten und sich dabei tatsächlich ein Fehler herausstellt. Dies geschieht laut LfSt unabhängig davon, ob rechtzeitig Einspruch eingelegt worden ist. Die Überprüfung sollte bevorzugt über eine Mitteilung in ELSTER angestoßen werden. Eine neue Erklärung sei nicht nötig.
Landesamt für Steuern Niedersachsen, Internetseite vom Februar 2025