25.02.2025
Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb: Billigkeitsmaßnahmen im Erhebungsverfahren
Das Bundesfinanzministerium hat ein im Zusammenhang mit der Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 35 Einkommensteuergesetz) stehendes Schreiben geändert.
Es handelt sich um das Schreiben vom 03.11.2016 (BStBl I S. 1187). In dessen Randnummer 6 wird der Satz "Bei einer Billigkeitsmaßnahme im Erhebungsverfahren gemäß § 227 AO besteht die Möglichkeit einer Änderung des Einkommensteuerbescheides gemäß § 175 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AO" durch den Satz "Eine Billigkeitsmaßnahme im Erhebungsverfahren gemäß § 227 AO oder eine Verjährung im Erhebungsverfahren gemäß § 228 AO sind für die Ermittlung des Anrechnungshöchstbetrags im Rahmen von § 35 Absatz 1 Satz 5 EStG nicht zu berücksichtigen" ersetzt.
Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 24.02.2025, IV C 6 - S 2296-a/00031/001/005