25.02.2025
Rechtspfleger: Nordrhein-Westfalen führt Roben ein
Die Rechtspfleger bei den Gerichten in Nordrhein-Westfalen können als Amtskleidung in Zukunft eine Robe tragen. Das teilt das dortige Justizministerium mit.
"Das Tragen einer Robe ist ein Symbol für die Objektivität und Unparteilichkeit der Amtsführung", so Benjamin Limbach, Justizminister des Landes (Bündnisgrüne). Rechtspfleger seien das Rückgrat der Justiz und "diese Bedeutung kann jetzt mit dem Tragen einer Robe auch nach außen sichtbar gemacht werden."
Rechtspfleger unterstützten die Menschen im Alltag beispielsweise bei der Abwicklung einer Erbschaft, der Vollstreckung gerichtlich titulierter Forderungen oder der Durchführung von Zwangsversteigerungen, erläutert das nordrhein-westfälische Justizministerium. Sie würden den Erwerb von Grundstücken durch einen Eintrag im Grundbuch, für Klarheit sowie rechtssichere Abläufe in der Wirtschaft durch Eintragungen im Handelsregister sorgen und sicherstellen, dass Verurteilte ihre Strafe ableisten. In den letzten Jahren sei die Verantwortung der Rechtspfleger stetig gewachsen.
Das Tragen der Robe werde ihnen zum 01.03.2025 bei allen Amtshandlungen ermöglicht, bei denen es mit Rücksicht auf das Ansehen der Rechtspflege angemessen ist. Durch die Robe werde die Bedeutung des ihnen verliehenen öffentlichen Amtes und ihre Position als Vertreter der Justiz klar erkennbar und hervorgehoben.
Justizministerium Nordrhein-Westfalen, PM vom 21.02.2025