12.02.2025
Grundbuch und Grundsteuerneuberechnungsverfahren: OLG Jena informiert
Das Oberlandesgericht (OLG) Jena informiert auf seinen Seiten über die Themen Grundbuch und Grundsteuerneuberechnungsverfahren.
Für das Anfordern eines Grundbuchauszuges möge man das Formular "Anforderung einer Grundbuchabschrift" verwenden und es ausgefüllt mit der Post (nicht per E-Mail) an das örtlich zuständige Amtsgericht senden.
Das OLG weist darauf hin, dass es im Internet verschieden Online-Angebote zum Anfordern eines Grundbuchauszuges gebe. Hierbei handele es sich um private Anbieter, deren Kosten nicht die Gerichtsgebühren für einen unbeglaubigten Grundbuchauszug (zehn Euro) beziehungsweise beglaubigten Grundbuchauszug (20 Euro) beinhalten. Diese Gerichtsgebühren würden allein über die Justizzahlstelle – und damit zusätzlich – berechnet.
Die Sprechzeiten der Grundbuchämter könne man der Internetseite des jeweiligen Amtsgerichts entnehmen.
Bei Fragen zu den von den Finanzämtern versendeten Informationsschreiben zur Grundsteuerreform stehe die Serviceseite des Freistaates Thüringen nebst Angabe zur Grundsteuer-Hotline zur Verfügung: (https://finanzamt.thueringen.de/themen/steuern/grundsteuer/infoschreiben-und-hotline).
Wer Angaben für seine Feststellungserklärung für das Finanzamt benötige (Bodenrichtwert, Flurangaben, Flurstücksnummern, Grundstücksart, Gemarkung und Nutzungsart), könne die dafür vorgesehene und extra eingerichtete Serviceseite der Finanzämter nutzen: https://thueringenviewer.thueringen.de/thviewer/grundsteuer.html.
Oberlandesgericht Jena, Internetseite vom 12.02.2025