07.02.2025
DAC6: Anlage zum BMF-Schreiben vom 29.11.2021 wurde aktualisiert
Im Zusammenhang mit DAC6 weist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) darauf hin, dass eine Anlage zum Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 29.11.2021 aktualisiert wurde.
Bei DAC6 handelt es sich um die Richtlinie (EU) 2018/822, die die EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, Regelungen zu schaffen, nach denen bestimmte grenzüberschreitende Steuergestaltungen den Finanzbehörden der Mitgliedstaaten mitzuteilen und dann zwischen den Mitgliedstaaten automatisch auszutauschen sind.
Laut BZSt wurde die Anlage "Steuerliche Präferenzregelungen im Sinne des § 138e Absatz 1 Nr. 3 Buchst. e) Doppelbuchst. bb) Abgabenordnung (AO) und nichtkooperierende Steuerhoheitsgebiete im Sinne des § 138e Absatz 2 Nr. 1 Buchst. a) Doppelbuchst. bb) AO" zum BMF-Schreiben vom 29.11.2021 zur Anwendung der Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen (§§ 138d ff. AO) auf den Stand 06.02.2025 aktualisiert.
Die Anlagen zum BMF-Schreiben mit den Ständen vom 01.04.2021, 12.10.2021, 26.07.2022, 24.10.2022, 21.11.2023, 23.10.2023 sowie 26.02.2024 behalten nach Angaben des BZSt ihre Gültigkeit für ältere Fälle.
Das BMF-Schreiben nebst Anlage steht auf den Seiten des Ministeriums (www.bundesfinanzministerium.de) als pdf-Datei zur Verfügung.
Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 06.02.2025