06.02.2025
Verpflichtende E-Rechnung: FAQ-Katalog hilft weiter
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat auf seinen Internetseiten Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur seit dem 01.01.2025 obligatorischen E-Rechnung veröffentlicht.
Hintergrund: Mit dem Wachstumschancengesetz sind die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 Umsatzsteuergesetz für nach dem 31.12.2024 ausgeführte Umsätze neu gefasst worden. Seit dem 01.01.2025 ist bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern regelmäßig eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) zu verwenden. Bei der Einführung dieser obligatorischen (verpflichtenden) E-Rechnung gelten laut BMF Übergangsregelungen. Insbesondere private Endverbraucher seien von diesen Regelungen nicht betroffen.
Neben dem FAQ-Katalog gibt es auch ein Schreiben des BMF zur Thematik, dem die detaillierte Verwaltungsauffassung entnommen werden kann (BM-Schreiben vom 15.10.2024, III C 2 - S 7287-a/23/10001 :007). Auch dieses steht auf den Seiten des Ministeriums (www.bundesfinanzministerium.de) zum Abruf bereit (als pdf-Datei).
Bundesfinanzministerium, PM vom 05.02.2025