06.02.2025
Doppelbesteuerungsabkommen: Bundesfinanzministerium veröffentlicht aktuelle Übersicht
Auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums (BMF) findet sich eine aktuelle Übersicht über den gegenwärtigen Stand der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und anderer Abkommen im Steuerbereich sowie der Abkommensverhandlungen.
Wie die Übersicht zeigt, würden verschiedene der angeführten Abkommen nach ihrem Inkrafttreten rückwirkend anzuwenden sein, erläutert das BMF. In geeigneten Fällen seien Steuerfestsetzungen vorläufig durchzuführen, wenn ungewiss ist, wann ein unterzeichnetes Abkommen in Kraft treten wird, das sich zugunsten des Steuerschuldners auswirken wird. Umfang und Grund der Vorläufigkeit seien im Bescheid anzugeben
Ob bei vorläufiger Steuerfestsetzung der Inhalt eines unterzeichneten Abkommens bereits berücksichtigt werden soll, sei nach den Gegebenheiten des einzelnen Falles zwischen BMF und Ländern abgestimmt zu entscheiden.
Das vollständige Schreiben des BMF mit der Übersicht steht auf den Seiten des Ministeriums (www.bundesfinanzministerium.de) als pdf-Datei zur Verfügung.
Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 20.01.2025, IV B 2 - S 1301/01499/004/003