06.02.2025
Grundstücksübertragung von kirchlichem Träger auf Gemeinde vor Kita-Neubau: Ist grunderwerbsteuerpflichtig
Überträgt ein kirchlicher Träger einer Kindertagesstätte ein Grundstück an eine Ortsgemeinde, damit diese anschließend das Gebäude der Kindertagesstätte baulich erweitert, geht damit noch kein Wechsel der Trägerschaft der Kindertagesstätte im Sinne des rheinland-pfälzischen Kita-Gesetzes einher. Wie das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz entschieden hat, ist eine solche Grundstücksübertragung daher nicht nach § 4 Nr. 1 Grunderwerbsteuergesetz grunderwerbsteuerbefreit, weil damit nicht zugleich eine öffentliche Aufgabe auf die Gemeinde übergeht, sondern die ungeteilte Aufgabe der Trägerschaft beim kirchlichen Träger verbleibt.
Das Gericht stellt dazu klar: Als Träger einer Kindertagesstätte gelte regelmäßig, wer für den Betrieb und die Einhaltung der Standards verantwortlich ist, das notwendige Personal anstellt, für die notwendige sächliche Ausstattung Sorge trägt und die Rahmenbedingungen für die Bildungsarbeit in der Einrichtung organisiert. Nicht allein entscheidend sei hingegen, wer letztendlich die Finanzierungskosten für den Trägeranteil aufbringt. Insbesondere müsse derjenige, der eine Einrichtung errichtet hat, nicht identisch sein mit demjenigen, der sie betreibt.
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.02.2024, 4 K 2285/20