06.02.2025
Mietrecht: Bundesregierung schlägt Änderungen vor
Die Bundesregierung hat Änderungen des Mietrechts vorgeschlagen. Mit zwei Gesetzentwürfen soll zum einen die so genannte Mietpreisbremse verlängert werden; zum anderen schlägt die Regierung unter anderem Änderungen bei der Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete vor.
Der "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn" (BT-Drs. 20/14672) wird mit dem anhaltend starken Anstieg der Wiedervermietungsmieten in Ballungszentren begründet. Die so genannte Mietpreisbremse soll daher nach dem Willen der Bundesregierung "noch einmal bis zum Jahr 2029" verlängert werden. Darüber hinaus sieht der Entwurf vor, den Anwendungsbereich der Mietpreisbremse auch auf Wohnungen auszudehnen, die nach dem 01.10.2014 erstmals genutzt und vermietet wurden, und zwar bis zum 01.10.2019.
Der "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Regelungen des Rechts der Wohnraummiete" (BT-Drs. 20/14673) sieht unter anderem vor, den Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete von sechs auf sieben Jahre zu verlängern. "Auf Wohnungsmärkten mit stark steigenden Angebotsmieten wird dies den Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete leicht dämpfen", meint die Regierung. Außerdem soll in Gebieten, "in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist und die von der Landesregierung durch Rechtsverordnung bestimmt werden", die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen künftig elf statt 15 Prozent betragen. Weitere Vorschläge betreffen beispielsweise qualifizierte Mietspiegel und die Vermietung möblierter Wohnungen.
Deutscher Bundestag, PM vom 05.02.2025