16.12.2024
Steuerberater: Änderung der Vergütungsverordnung geplant
Ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 10.11.2024 sieht eine Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung vor. Hauptgründe sind laut Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz gestiegene Personal- und Sachkosten in Steuerberatungskanzleien.
Wesentliche Änderungen seien die Erhöhung der Wertgebühren um sechs Prozent, die Anhebung der mittleren Betragsrahmengebühr für Lohnbuchführung um rund neun Prozent, die Neugestaltung der Zeitgebühr mit neun Prozent mehr im mittleren Gebührensatz sowie eine Anpassung des Tage- und Abwesenheitsgeldes an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Dazu kämen einheitliche Regelungen für Vergütungsvereinbarungen und der Wegfall von Beschränkungen bei Pauschalvergütungen. Gleichzeitig würden neue Gebührentatbestände, zum Beispiel für Anträge auf verbindliche Auskünfte, eingeführt.
Die Änderungen sollen am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft treten. Zusätzlich seien Änderungen in der Prüfungsordnung für Steuerberater geplant, darunter die Erhöhung der Transparenz durch detailliertere Informationen zu den Noten und die Neustrukturierung der Regelungen zu Prüfungsausschüssen, so der BdSt. Diese Änderungen sollen zum 01.07.2025 in Kraft treten. Eine weitere Anpassung betrifft laut BdSt die Digitalisierung des Bestellungsverfahrens, indem auf die Pflicht zur Einreichung eines Passbildes im Bestellungsverfahren verzichtet wird.
Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz e.V., PM vom 13.12.2024