13.12.2024
Grundstücke: Keine Daten zur Erfassung für Grundsteuer
Die Bundesregierung kann nicht angeben, wie viele Grundstücke bisher im Rahmen der Grundsteuerreform erfasst worden sind und in wie vielen Fällen durch die Finanzämter bei nicht fristgerechter Abgabe der Erklärungen Verspätungszuschläge oder Zwangsgelder festgesetzt wurden.
In der Antwort (BT-Drs. 20/14081) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 20/13828) schreibt die Regierung, die Verwaltungs- und Ertragshoheit über die Grundsteuer und damit auch die Umsetzung der Grundsteuerreform obliege den Ländern beziehungsweise den Kommunen. Dies gelte auch für die im Zuge der Grundsteuerreform durchzuführenden Veranlagungsverfahren einschließlich der Anforderung von Steuererklärungen, der Durchführung von Erinnerungs- oder Zwangsverfahren sowie der Bearbeitung von Einsprüchen. Der Bund habe keinen Zugriff auf die erhobenen Besteuerungsgrundlagen für Zwecke der Grundsteuer. Statistische Erhebungen lägen derzeit noch nicht vor.
Deutscher Bundestag, PM vom 12.12.2024