09.12.2024
Spenden: Neue Transparenz und Steuervorteile
Geldspenden bieten steuerliche Vorteile, wenn die rechtlichen Vorgaben erfüllt sind. Mit dem in 2024 neu geschaffenen Spendenregister der Bundesregierung wird die Transparenz beim Spenden verbessert. Hierauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern hin.
Damit Spenden steuerlich absetzbar sind, müssten sie zwingend an eine steuerbegünstigte Organisation ergehen. Seit 2024 sei das zentrale Spendenregister online. Es solle eine Übersicht aller steuerlich anerkannten Organisationen bereitstellen. Noch sei es in der Aufbauphase, so die Lohnsteuerhilfe. Das Register sei für eine schnelle Suche von Organisationen nach dem Namen, Zweck oder Ort konzipiert. Die Plattform solle neben einer Orientierungshilfe für Spendende, zusätzlich davor schützen, auf betrügerische Spendenaufrufe hereinzufallen. Denn nicht jede seriös aussehende Spendenkampagne sei echt. Da das Register jedoch noch nicht vollständig ist, könne es derzeit keine garantierte Sicherheit durch eine Abfrage auf der Seite https://zer-poc.bzst.de/ leisten. Noch nicht gelistete Organisationen könnten nämlich durchaus steuerbegünstigt und seriös sein, so due Lohnsteuerhilfe.
Spenden könnten in der Steuererklärung als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Pro Jahr könnten maximal 20 Prozent der gesamten Einkünfte als Spenden steuerlich angerechnet werden. Darüberhinausgehende Beträge würden ins nächste Steuerjahr übertragen und wirkten sich bei der nächsten Steuererklärung positiv aus. Jährliche Spendensummen unter 36 Euro beziehungsweise 72 Euro bei zusammenveranlagten Ehegatten wirkten sich nicht aus. Dieser Betrag werde bei allen Steuerzahlenden automatisch berücksichtigt. Für Einzelspenden bis 300 Euro reiche in vielen Fällen ein einfacher Nachweis, wie ein Kontoauszug, Buchungsnachweis oder Bareinzahlungsbeleg. Für höhere Beträge sei eine Zuwendungsbestätigung nach amtlichen Kriterien von der Empfängerorganisation erforderlich. Diese müsse zwar nicht mit der Steuererklärung eingereicht werden, sollte aber zu Hause griffbereit sein, falls das Finanzamt sie anfordert.
Lohnsteuerhilfe Bayern, PM vom 03.12.2024