31.08.2021
Servicezentren der baden-württembergischen Finanzämter: Einführung des 3G-Nachweises
Die baden-württembergische Steuerverwaltung hat sich dazu entschieden, den 3G-Nachweis auch bei der persönlichen Vorsprache in den Servicezentren der Finanzämter einzuführen. Das teilt die Oberfinanzdirektion (OFD) Karlsruhe mit.
Der 3G-Nachweis bedeutet: Bürgerinnen und Bürger, die nicht vollständig geimpft sind oder nicht als genesen gelten, müssen künftig bei einem Besuch einen tagesaktuellen negativen COVID-19-Schnelltest vorlegen. Die Regelung gilt für alle Servicezentren der Finanzämter, unabhängig von der aktuellen 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis.
Dabei gilt unverändert, dass der Zutritt nur mit Mund-Nasen-Schutz (medizinische Gesichtsmaske oder Atemschutz, welcher die Anforderungen des Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbarer Standards erfüllt) und nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.
OFD Karlsruhe, Pressemitteilung vom 24.08.2021