19.02.2024
Krisen und Lieferkettenschwierigkeiten: Notfallinstrument soll helfen
Der EU-Binnenmarkt soll resilient gegen künftige Krisen und Lieferkettenschwierigkeiten aufgestellt sein. Zu diesem Zweck haben die EU-Mitgliedstaaten am 16.01.2024 ein Notfallinstrument beschlossen.
Dieses verbessere die Transparenz und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten, der EU-Kommission und den Unternehmen, so das Bundeswirtschaftsministerium. Krisenprotokolle, Stresstests und Simulationen sollen die EU zu einem koordinierten Vorgehen in der künftigen Krise befähigen. Im Fall einer Krise sollen bestimmte unkoordinierte nationale Maßnahmen, die den Binnenmarkt beeinträchtigen, künftig verboten sein.
Um Versorgungsengpässen zu begegnen, solle die EU-Kommission unter Einbindung der Mitgliedstaaten auch Informationen von Unternehmen anfragen können, die zur Bewältigung der Krise erforderlich sind, und die Produktion von bestimmten krisenrelevanten und strategisch wichtigen Waren für die EU empfehlen. Das Binnenmarktnotfallinstrument beinhalte ebenfalls Anpassungen der harmonisierten Verfahren der Normung, Konformitätsbewertung und Marktüberwachung für so genannte krisenrelevante Güter, um diese im Krisenfall schneller in Verkehr bringen zu können. Schließlich solle die EU-Kommission auf Bitten der Mitgliedstaaten oder gemeinsam mit diesen für die Bewältigung der Krise benötigte Produkte und Dienstleistungen zentral beschaffen können.
Das Binnenmarktnotfallinstrument muss nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums noch formal im Europäischen Parlament angenommen werden. Nach formellem Beschluss des Rats hätten die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit, um die erforderlichen Umsetzungsmaßnahmen vorzunehmen, das heißt unter anderem Verbindungsbüros und zentrale Anlaufstellen einzurichten und bestehende IT-Systeme auszubauen.
Bundeswirtschaftsministerium, PM vom 16.02.2024