16.02.2024
Abrechnung der Corona-Hilfen: Endspurt
Ursprünglich endete die Frist für die Abrechnung der Corona-Hilfen bereits am 31.10.2023. Wurde vom prüfenden Dritten rechtzeitig das erforderliche Organisationsprofil angelegt und eine Fristverlängerung beantragt, ende die Frist am 31.03.2024. Hierauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt) Nordrhein-Westfalen hin.
Die Abrechnung müsse zwingend entsprechend der Förderbedingungen erfolgen. Wird diese nicht fristgemäß eingereicht, seien die erhaltenen Hilfen zurückzuzahlen.
Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V., PM vom 14.02.2024