14.02.2024
Schulgeld: Kann steuerlich abgesetzt werden
Wer sein Kind auf eine Privatschule schickt und Schulgeld dafür zahlt, kann einen Teil des Schulgeldes mit der Steuererklärung wieder zurückholen. Darauf macht der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL) aufmerksam.
Im Schnitt bezahlten Eltern für einen privaten Schulplatz rund 2.030 Euro pro Jahr. "Die Kosten können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden", erläutert Erich Nöll, Geschäftsführer des BVL. Das Finanzamt berücksichtige 30 Prozent von höchstens 5.000 Euro Schulgeld im Jahr. Erich Nöll: "Bei 5.000 Euro Schulgeld können Eltern somit 1.500 Euro (30 Prozent) absetzen". Macht jeder Elternteil für sich eine Steuererklärung, könne er seinen Anteil angeben – maximal 2.500 Euro im Jahr. Oder die Eltern beantragten eine andere Aufteilung. Insgesamt zählten auch hier bis zu 5.000 Euro pro Kind im Jahr.
Anerkannt werde das Schulgeld für überwiegend privat finanzierte Schulen oder Schulen in freier Trägerschaft wie Waldorfschulen oder Montessori-Schulen, die zu einem allgemeinbildenden oder berufsbildenden Abschluss führen. Das gelte auch für Schulen im EU-Ausland, in Island, Liechtenstein und Norwegen sowie für Deutsche Auslandsschulen (www.auslandsschulwesen.de) als auch für Europäische Schulen (www.eursc.eu/de). Nicht anerkannt werden laut BVL Gebühren für Fach- und Hochschulen mit akademischem Abschluss. "Diese Kosten können Studentinnen und Studenten nur in ihrer eigenen Steuererklärung als Sonderausgaben (Erstausbildung) oder Werbungskosten (Zweitausbildung) beim Finanzamt geltend machen", erklärt Erich Nöll.
Zum Schulgeld gehörten auch Beiträge, die Eltern zum Erhalt der Schule investieren. Nicht dazu gehören aber Ausgaben für Verpflegung, Betreuung und für die Unterkunft. Erich Nöll: "Die Betreuungskosten für Kinder bis zum 14. Geburtstag, zum Beispiel für den Hort, rechnen Eltern in der Anlage Kind separat ab, maximal bis zu 6.000 Euro im Jahr, von denen zwei Drittel als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden können. Lernt das Kind über 18 auswärts, gibt es einen Ausbildungsfreibetrag von 1.200 Euro im Jahr, pro Monat also 100 Euro."
Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V., PM vom 12.02.2024