06.02.2024
Neues Pkw-Label: Mehr Wissen zu Energieeffizienz beim Autokauf
Beim Neuwagenkauf sollen Verbraucher bessere Informationen zur Energieeffizienz von Fahrzeugmodellen erhalten. Der Bundesrat hat der geänderten Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung zugestimmt. Damit kann sie in Kürze in Kraft treten.
Die neue Verordnung soll zu weniger Emissionen im Verkehr beitragen. Zudem will die Bundesregierung mit ihr die Akzeptanz des Pkw-Labels steigern.
Das WLTP-Prüfmessverfahren ("Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure"), auf das europaweit umgestellt worden sei, liefere deutlich realitätsnähere Daten als die frühere NEFZ-Messung (Neuer Europäischer Fahrzyklus). Mit dem Messverfahren werde festgestellt, welche Energieverbrauchs- und CO2-Emisisonswerte ein neues Pkw-Typenmodell hat. Da es EU-weit angewendet werden muss, müssten die Mitgliedstaaten auch ihre Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungen entsprechend anpassen.
Sieben farbige CO2-Klassen: Künftig werden neue Pkw laut Regierung anhand der absoluten CO2-Emissionswerte eingeteilt. Das Gewicht eines Fahrzeugs spiele keine Rolle mehr. Es sei bisher mit ein maßgebliches Kriterium für die Effizienzklassen. Die neue Einteilung solle verhindern, dass ein großes Auto aufgrund gleicher CO2-Emisisonswerte wie ein kleines ähnlich oder sogar besser eingestuft wird. Die CO2-Effizienz könne anhand der Farbskala auf dem Pkw-Label abgelesen werden. Das neue Label solle in sieben Klassen von "A" (grün, beste) bis "G" (rot, schlechteste) eingeteilt werden. Die alte Klasse A+ falle also weg.
CO2-Kosten: Verbraucher finden nach Angaben der Bundesregierung auf dem neuen Pkw-Label zudem beispielhafte Informationen darüber, wie sich die CO2-Bepreisung fossiler Kraftstoffe künftig an der Tankstelle auswirken können. Da die Höhe des künftigen CO2-Preises noch nicht feststeht, lägen den Beispielberechnungen drei angenommene Durchschnittspreise über zehn Jahre (mittel, niedrig, hoch) zugrunde.
Es solle fünf Label geben, je nach Antriebsart und Kraftstoff für Benzin-, Diesel und Erdgas-Pkw, rein batterieelektrische, Plug-in-Hybride und Brennstoffzellen-Pkw.
Bundesregierung, PM vom 02.02.2024