22.12.2023
Insolvenzverwalter: Hat keinen datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch gegenüber Finanzbehörden
Ein Insolvenzverwalter hat kein Recht auf Auskunft gegenüber dem Finanzamt, soweit die Auskunftserteilung das Finanzamt in der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung zivilrechtlicher Ansprüche oder in der Verteidigung gegen das Finanzamt geltend gemachter zivilrechtlicher Ansprüche beeinträchtigen würde. Dies sei in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt, so der Bundesfinanzhof (BFH).
Ebenfalls geklärt sei, dass der Anspruch auf Akteneinsicht nicht aus Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 2a Abs. 5 der Abgabenordnung folgt.
Bundesfinanzhof, Beschluss vom 05.12.2023, IX B 108/22