21.12.2023
Asyl und Migration: Einigung für mehr Solidarität und geteilte Verantwortung
Das Asylsystem der EU wird grundlegend reformiert. Vertreter des EU-Parlaments und des Rates der EU, in dem die Regierungen der Mitgliedstaaten repräsentiert sind, haben am 20.12.2023 eine vorläufige Einigung erzielt. Diese muss formell noch von Parlament und Rat angenommen werden, bevor sie Gesetz werden kann.
Die Unterhändler des Parlaments und des Rates einigten sich auf die endgültige Form von fünf separaten EU-Verordnungen, die festlegen, wie die Steuerung von Asyl- und Migrationsströmen zwischen den Mitgliedsstaaten aufgeteilt und wie in Fällen plötzlicher Migrationskrisen gehandelt werden soll. Die Vorschriften regeln auch den Umgang mit Personen, die an den Außengrenzen der EU ankommen, die Bearbeitung von Asylanträgen und die Identifizierung der Ankommenden.
"Heute ist ein wahrhaft historischer Tag, denn wir haben mit dem Migrations- und Asylpakt das vielleicht wichtigste Gesetzespaket dieser Legislaturperiode verabschiedet", kommentierte die Präsidentin des EU-Parlaments, Roberta Metsola, nach der Einigung.
Die neue Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement sieht eine verpflichtende Solidarität für EU-Länder vor, die als von Migrationsdruck betroffen anerkannt sind. Andere Mitgliedsstaaten können wählen, ob sie Asylbewerber aufnehmen oder finanzielle Beiträge leisten. Der Text legt auch neue Kriterien fest, nach denen ein Mitgliedsstaat für die Bearbeitung von Anträgen auf internationalen Schutz zuständig ist (ehemalige Dublin-Regeln).
Um auf einen plötzlichen Anstieg der Ankünfte reagieren zu können, legt die Verordnung zur Bewältigung von Krisensituationen und Situationen höherer Gewalt einen Mechanismus zur Gewährleistung von Solidarität und Maßnahmen zur Unterstützung von Mitgliedstaaten fest, die mit einem außergewöhnlichen Zustrom von Drittstaatsangehörigen konfrontiert sind. Die Regeln betreffen auch die Instrumentalisierung von Migranten, das heißt wenn Migranten von Drittstaaten oder feindlichen nichtstaatlichen Akteuren zur Destabilisierung der EU eingesetzt werden, und sehen eine mögliche vorübergehende Abweichung von den normalen Asylverfahren vor.
Nach der neuen Screening-Verordnung werden Personen, die die Voraussetzungen für die Einreise in die EU nicht erfüllen, einem Screening-Verfahren unterzogen, das die Identifizierung, die Erfassung biometrischer Daten sowie Gesundheits- und Sicherheitskontrollen umfasst und bis zu sieben Tage dauern kann. Die besonderen Bedürfnisse von Kindern werden laut EU-Parlament dabei berücksichtigt, und jeder Mitgliedsstaat werde über einen unabhängigen Überwachungsmechanismus verfügen, um die Einhaltung der Grundrechte sicherzustellen.
Die Asylverfahrensverordnung führt ein einheitliches EU-weites Verfahren für die Gewährung und Aberkennung von internationalem Schutz ein, das die verschiedenen nationalen Verfahren ersetzt. Die Bearbeitung von Asylanträgen soll schneller erfolgen – bis zu sechs Monate für eine erste Entscheidung, mit kürzeren Fristen für offensichtlich unbegründete oder unzulässige Anträge und an den EU-Grenzen.
Schließlich zielt die Reform des Eurodac-Systems darauf ab, die in der EU ankommenden Personen besser zu identifizieren, indem die Fingerabdrücke durch Gesichtsbilder ergänzt werden, auch bei Kindern ab sechs Jahren. Die Behörden werden in der Lage sein, zu erfassen, ob eine Person ein Sicherheitsrisiko darstellt, gewalttätig oder unrechtmäßig bewaffnet ist.
Europäisches Parlament, PM vom 20.12.2023