03.08.2021
Steuerstundungen für von Unwetterkatastrophe Betroffene: Stark vereinfachte Antragsformulare
Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen kommt Bürgern, die von den Unwetterereignissen vom 14./15.07.2021 betroffen sind, auf Antrag mit zinslosen Steuerstundungen (Einkommen-, Körperschaft-, Umsatzsteuer-, Erbschaft-/Schenkung- und Grunderwerbsteuer für bis zum 02.11.2021 fällige Forderungen) entgegen. Wie das Finanzministerium des Landes mitteilt, stehen für die Anträge stark vereinfachte Formulare zum Download zur Verfügung.
Das Antragsformular zur Fristverlängerung für die zum 10.08.2021 und zum 10.09.2021 einzureichenden Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen ist auf den Seiten des Finanzministeriums als pdf-Datei verfügbar (antrag_fristverlaengerung_unwetter.pdf (nrw.de)).
Für Betroffene gilt laut Ministerium zudem: Für am 14./15.07.2021 "noch laufende" Abgabefristen für Jahressteuererklärungen 2019, die von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe an das Finanzamt übermittelt werden, werden auf Antrag Fristverlängerungen bis zum 02.11.2021 gewährt.
Als Begründung reicht regelmäßig eine kurze Darstellung aus, weshalb die Unwetterereignisse im Juli 2021 eine pünktliche Zahlung beziehungsweise eine pünktliche Übermittlung verhindert haben.
Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, PM vom Juli 2021