30.07.2021
BGH-Urteil zu Cum-Ex: Bestätigung für Hessens Steuerverwaltung
Hessens Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) sieht die Praxis seiner Finanzverwaltung durch das Cum-Ex-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 28.07.2021 (1 StR 519/20) bestätigt. Das Urteil sei wegweisend, so Boddenberg. Es sei nun höchstrichterlich entschieden, dass Cum-Ex-Geschäfte strafbar sind.
Wer sich einmal gezahlte Steuern mehrfach erstatten lässt, nutze nicht bloß geschickt eine Gesetzeslücke aus. Er begehe einen Steuerbetrug und müsse dafür bestraft werden.
Diese Rechtsauffassung vertrete die Hessische Steuerverwaltung seit jeher. Das Urteil sei daher eine Bestätigung für alle hessischen Steuerfahnder sowie Betriebsprüfer, die in speziellen Ermittlungsgruppen unter der Leitung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main seit Jahren mit der Aufarbeitung der Cum-Ex-Geschäfte befasst sind. Sie könnten ihre Arbeit im Kampf gegen Steuerkriminalität nun mit dem Rückenwind aus Karlsruhe fortsetzen.
Finanzministerium Hessen, PM vom 28.07.2021