07.12.2023
Teures Vergnügen: Steuerzahlerbund fordert Abschaffung der Hundesteuer
Hunde können sehr teure Begleiter sein. Denn je nach Anzahl, Hunderasse und Wohnort müssen 45 bis hin zu 1.680 Euro jährlich an Hundesteuer gezahlt werden. Dies zeigt ein Hundesteuer-Vergleich für Rheinland-Pfalz, wie der dortige Bund der Steuerzahler (BdSt) meldet. Er fordert eine Abschaffung der "überflüssigen Bagatellsteuer".
So hätten die rheinland-pfälzischen Städte und Gemeinden in 2022 zusammen nur rund 22 Millionen Euro über die Hundesteuer eingenommen. Das seien nur 0,32 Prozent am gesamten kommunalen Steueraufkommen von rund 6,8 Milliarden Euro, erläutert der BdSt Rheinland-Pfalz.
Jede Gemeinde könne den Hundesteuersatz selbst bestimmen. Es hänge also vom Wohnort ab, ob ein Hund niedrig oder hoch besteuert wird. In 40 der 50 betrachteten Städte und Gemeinden steige der Steuersatz mit weiteren im Besitz befindlichen Hunden an. So werde sich eine Lenkungswirkung erhofft, damit Hundefreunde die Anzahl ihrer bellenden Gefährten beschränken. 35 dieser Kommunen erheben laut BdSt zudem eine besondere erhöhte Steuer auf Hunderassen, die als gefährlich gelten – die so genannte Kampfhundesteuer. Eine einheitliche Besteuerung unabhängig von Rasse und Anzahl der gehaltenen Hunde komme unter den betrachteten Kommunen höchst selten vor: Nur Neuwied mit 96 Euro pro Hund und Bad Kreuznach mit 108 Euro differenzierten beim Steuersatz nicht.
Betrachte man die 50 größten rheinland-pfälzischen Städte und Gemeinden in Bezug auf den ersten "normalen" Hund, so sei die Landeshauptstadt Mainz mit 186 Euro pro Jahr am teuersten. Auf Platz 2 folge Landau mit 144 Euro pro Jahr. Den dritten Platz teilten sich mit jeweils 120 Euro pro Jahr Ludwigshafen, Trier und Kaiserslautern. Am günstigsten hätten es Hundebesitzer dagegen in Nieder-Olm mit jährlich 45 Euro, dicht gefolgt von Böhl-Iggelheim mit 50 Euro im Jahr und Montabaur mit 51 Euro im Jahr.
Wer sich mit einem Hund nicht zufrieden gibt, zahle für den zweiten "normalen" Hund in Mainz mit 216 Euro pro Jahr wieder am meisten. Platz 2 mit je 168 Euro teilten sich Trier, Kaiserslautern und Frankenthal (Pfalz). Den dritten Platz mit jeweils 156 Euro teilten sich Bendorf und Morbach. Am günstigsten sei der Zweithund in Nieder-Olm und Betzdorf mit je 60 Euro pro Jahr. Montabaur folge dicht mit 66 Euro pro Jahr.
Beim dritten und jedem weiteren Hund sei Worms mit 230 Euro pro Jahr am teuersten. Knapp dahinter folgten Kaiserslautern und Trier mit je 228 Euro pro Jahr. Den dritten Platz teilten sich die Landeshauptstadt Mainz und Bitburg mit jeweils 216 Euro pro Jahr. Am günstigsten sind laut BdSt erneut Betzdorf mit 60 Euro, Nieder-Olm mit 78 Euro und Montabaur mit 81 Euro pro Jahr.
Kampfhunden würden vielerorts besonders hoch besteuert. Niedrige Werte im Vergleich zeigten hingegen oftmals an, dass keine erhöhte Steuer für gefährliche Hunde erhoben wird. Am teuersten sei die Haltung eines Kampfhundes in Morbach mit satten 1.250 Euro pro Jahr. Mit weitem Abstand folgten Wittlich mit 800 Euro und Bitburg mit 792 Euro pro Jahr. Die niedrigsten Steuersätze gebe es hier in Böhl-Iggelheim mit 50 Euro, in Montabaur mit 51 Euro und im Limburgerhof mit 54 Euro pro Jahr.
Allerdings falle die Hundesteuer nicht für jeden Hund an. 16 Kommunen gewähren laut BdSt eine zeitlich begrenzte Steuererleichterung für einen aus dem örtlichen Tierheim übernommenen Hund. In Ingelheim gelte in diesem Fall sogar seit 2023 eine unbefristete Steuerbefreiung. Da die Tierheime regelmäßig von den Städten mitfinanziert werden, entlaste ein Vierbeiner weniger auch die Stadtkasse. Eine Steuerbefreiung für die Dauer von zwei Jahren bewilligten Kaiserlautern, Ludwigshafen und Trier. In Koblenz, Zweibrücken, Speyer und mehreren anderen Städten erfolge eine Steuerbefreiung von einem Jahr. Darüber hinaus könnten Hunde, die zu gewerblichen Zwecken gehalten werden, oder Blindenhunde, zu einer Steuerbefreiung führen.
Der BdSt bekräftigt seine Forderung nach Abschaffung der Hundesteuer. "Der Hundesteuer-Vergleich 2023 belegt, dass die Hundesteuer weiterhin mehr von politischer Willkür als von sachlichen Erwägungen geprägt ist. Anders lässt sich die extrem große Spannbreite bei den Hundesteuersätzen nicht erklären, die abhängig vom Wohnort, Rasse und Anzahl der Hunde von 45 Euro bis hin zu astronomischen 1.680 Euro reicht. Es ist auch nicht so, dass die Steuereinnahmen nur zweckgebunden zum Beispiel zur Beseitigung von Hundekot oder Herrichtung von Hundewiesen verwendet werden würden", kritisiert René Quante, Geschäftsführer des BdSt Rheinland-Pfalz. "Als geradezu lächerlich aufkommensschwache Bagatellsteuer sollte die Hundesteuer endlich abgeschafft werden. In vielen europäischen Ländern wie zum Beispiel Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien und Schweden ist die Hundesteuer schon längst auf dem Müllhaufen der Geschichte gelandet." Es sei an der Zeit nachzuziehen.
Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz e.V., PM vom 05.12.2023