01.12.2023
Journalisten: Sollen besser vor missbräuchlichen Klagen gegen öffentliche Beteiligung geschützt werden
Das Europäische Parlament und der Rat haben am 30.11.2023 eine vorläufige politische Einigung über neue EU-Vorschriften zum Schutz vor strategischen Klagen gegen öffentliche Beteiligung (so genannte SLAPP-Klagen) erzielt. Diese Klagen werden vor allem gegen Journalisten, Menschenrechtsaktivisten sowie Organisationen der Zivilgesellschaft eingesetzt.
Wie die EU-Kommission im April 2022 vorgeschlagen hatte, werden mit der Richtlinie wirksame verfahrensrechtliche Schutzmaßnahmen für grenzüberschreitende SLAPP-Klagen eingeführt. Die Schutzmaßnahmen sollen zum einen den Gerichten die nötige Handhabe geben, um gegen Klagemissbrauch vorzugehen. Die Kommission erhofft sich, dass die Maßnahmen zum anderen auch abschreckend wirken.
Bei SLAPP-Klagen gehe es darum, die Beklagten durch langwierige Verfahren finanziell und anderweitig unter Druck zu setzen, einzuschüchtern und mundtot zu machen. Mit dem Inkrafttreten der neuen Richtlinie werde es erstmals ein verbindliches europäisches Rechtsinstrument gegen SLAPP-Klagen geben – dies habe die Zivilgesellschaft nach der Ermordung der maltesischen Journalistin Daphne Caruana Galizia gefordert. Gegen die Journalistin seien im Zeitpunkt ihrer Ermordung 43 Klagen anhängig gewesen.
Die neuen Vorschriften beinhalten laut Kommission unter anderem die vorzeitige Abweisung offensichtlich unbegründeter Klagen sowie Rechtsbehelfe gegen missbräuchliche Gerichtsverfahren, insbesondere auch die Auferlegung von sämtlichen Kosten und Sanktionen oder anderen angemessenen Maßnahmen. Auch bieten die neuen Vorschriften Schutz vor Drittlandsurteilen, die in der EU nicht anerkannt oder vollstreckt werden.
Europäische Kommission, PM vom 30.11.2023